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Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: 7% Speisen, 19% Getränke

Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie 7% Umsatzsteuer auf Speisen; Getränke bleiben bei 19%. So prüfen Sie Nettoerlös, Wareneinsatz und Marge.

Aktualisiert 1. Mai 2026
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Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: 7% Speisen, 19% Getränke

Die Frage ist nicht nur, ob Sie 2026 wegen der Mehrwertsteuer die Preise senken sollten.

Die bessere Frage lautet: Was passiert mit dem Nettoerlös pro Gericht, wenn Speisen mit 7% und Getränke weiter mit 19% laufen? Genau dort entscheidet sich, ob die Steuersenkung Ihre Marge stabilisiert oder in einer schlecht gepflegten Kasse verpufft.

Infografik zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026 mit Speisen 7%, Getränken 19% und Netto-Prüfung

Kurzantwort

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Getränke sind davon nicht umfasst und bleiben in der Regel bei 19%.

Das ist operativ wichtiger als es auf den ersten Blick klingt:

  • Ein unveränderter Bruttopreis bringt bei Speisen mehr Nettoerlös.
  • Getränke müssen weiter mit 19% kalkuliert und in der Kasse getrennt bleiben.
  • Menüs, Buffets und Pauschalangebote brauchen eine klare Aufteilung.
  • Ihre Preisentscheidung sollte pro Artikel fallen, nicht pauschal für die ganze Karte.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er zeigt die betriebswirtschaftliche Rechnung, die Inhaber vor der Preis- und Kassenentscheidung brauchen.

Die Formel: Brutto ist nicht Marge

Viele Betriebe vergleichen weiterhin Bruttopreise. Für die Kalkulation ist aber der Nettoerlös entscheidend:

Nettoerlös bei 7% = Bruttopreis / 1,07
Nettoerlös bei 19% = Bruttopreis / 1,19
Marge = Nettoerlös - Wareneinsatz - variable Zusatzkosten

Infografik zur Umrechnung von Brutto zu Netto, Wareneinsatz und Marge in der Gastronomie

Beispiel: Ein Gericht kostet 18,90 € brutto.

SzenarioBruttopreisSteuerNettoerlös
Speise bei 19%18,90 €3,02 €15,88 €
Speise bei 7%18,90 €1,24 €17,66 €
Unterschied-1,78 €+1,78 €

Wenn Sie den Bruttopreis halten, bleiben in diesem Beispiel 1,78 € mehr Nettoerlös pro Portion. Bei 1.000 verkauften Portionen im Monat sind das 1.780 € zusätzlicher Nettoerlös, bevor Wareneinsatz, Personal und Gemeinkosten betrachtet werden.

Preise halten, senken oder teilweise weitergeben?

CTR-starke Sucher suchen oft nach dem Steuersatz. Der eigentliche Inhaberentscheid kommt danach: Was mache ich mit dem Effekt?

EntscheidungWann sinnvollRisiko
Bruttopreis haltenArtikel mit schwacher Marge, gestiegener Wareneinsatz, wenig PreisvergleichGäste merken keine direkte Entlastung
Teilweise senkenMittagskarte, Stammkundenartikel, starker lokaler PreisvergleichDie Entlastung wird kleiner als gedacht
Voll weitergebenSehr preissensibler Artikel oder gezielte AktionSie verschenken Marge, wenn Kosten weiter steigen

Pragmatische Regel: Senken Sie nicht die ganze Karte. Rechnen Sie zuerst Ihre Top-20 Speisen nach Umsatz durch und entscheiden Sie pro Kategorie.

Beispiel: Teilweise Weitergabe

Nehmen wir wieder ein Gericht mit bisher 18,90 € brutto.

VarianteNeuer BruttopreisNettoerlös bei 7%Effekt gegenüber altem Netto bei 19%
Preis halten18,90 €17,66 €+1,78 €
1,00 € senken17,90 €16,73 €+0,85 €
Netto konstant halten16,99 €15,88 €0,00 €

Wenn der Wareneinsatz des Gerichts in den letzten Monaten gestiegen ist, kann die 1,00-€-Senkung bereits zu aggressiv sein. Wenn der Artikel stark im Wettbewerb steht, kann sie als sichtbares Preissignal trotzdem sinnvoll sein.

Kombiangebote: Getränke nicht versehentlich mit 7% buchen

Der häufigste operative Fehler ist nicht die Formel. Es ist das Kassensystem.

Speisen und Getränke brauchen getrennte Steuerkennzeichen. Bei Kombiangeboten, Buffets oder All-inclusive-Angeboten muss der Gesamtpreis aufgeteilt werden. Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 nennt für bestimmte Kombiangebote aus Speisen inklusive Getränken eine Nichtbeanstandungsregelung, wenn der auf Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird.

Das ist kein Freibrief für jede Karte. Es ist ein guter Anlass, Kassenartikel, Menüs und Buchhaltungs-Mapping sauber zu prüfen.

5-Punkte-Check für die Kasse

  • Alle Speisenartikel auf 7% Steuerkennzeichen prüfen.
  • Alle Getränkeartikel auf 19% prüfen.
  • Menüs, Buffets und Pauschalpreise mit fester Aufteilung hinterlegen.
  • Testbon mit Speisen und Getränken erstellen und Steueranteile kontrollieren.
  • Monatsauswertung mit Steuerberatung oder Buchhaltung gegenprüfen.

Was das für Ihre Kalkulation bedeutet

Die Umsatzsteuer ist kein Wareneinsatz. Aber sie verändert den Nettoerlös, aus dem Wareneinsatz, Personal, Miete und Gewinn bezahlt werden.

Starten Sie deshalb mit drei Zahlen pro Artikel:

Bruttopreis
- enthaltene Umsatzsteuer
= Nettoerlös
- Wareneinsatz
= Deckungsbeitrag vor Personal und Gemeinkosten

KitchenCost passt hier gut in den Arbeitsablauf: Zutatenkosten, Schwund und Portionskosten liegen schon pro Gericht vor. Wenn Sie dazu den richtigen Nettoerlös setzen, sehen Sie schneller, welche Speisen die 7%-Entlastung brauchen und wo eine Preissenkung vertretbar ist.

Verwandte Guides

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie seit 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Getränke sind davon nicht umfasst und bleiben in der Regel bei 19%.

Muss ich wegen 7% Umsatzsteuer meine Bruttopreise senken?

Nein. Es gibt keine pauschale Pflicht zur Bruttopreissenkung. Entscheidend ist, ob Sie die Entlastung als Marge behalten, teilweise an Gäste weitergeben oder gezielt für preissensible Artikel nutzen.

Wie rechne ich Brutto in Netto um?

Bei 7% teilen Sie den Bruttopreis durch 1,07. Bei 19% teilen Sie durch 1,19. Die Marge sollte immer vom Nettoerlös nach Umsatzsteuer gerechnet werden, nicht vom Bruttopreis.

Wie werden Menüs aus Speisen und Getränken behandelt?

Speisen und Getränke müssen sauber getrennt werden. Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 nennt für bestimmte Kombiangebote aus Speisen inklusive Getränken eine Nichtbeanstandungsregelung, wenn der Getränkeanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird. Stimmen Sie die konkrete Umsetzung mit Kasse und Steuerberatung ab.

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