Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: 7% Speisen, 19% Getränke
Die Frage ist nicht nur, ob Sie 2026 wegen der Mehrwertsteuer die Preise senken sollten.
Die bessere Frage lautet: Was passiert mit dem Nettoerlös pro Gericht, wenn Speisen mit 7% und Getränke weiter mit 19% laufen? Genau dort entscheidet sich, ob die Steuersenkung Ihre Marge stabilisiert oder in einer schlecht gepflegten Kasse verpufft.

Kurzantwort
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Getränke sind davon nicht umfasst und bleiben in der Regel bei 19%.
Das ist operativ wichtiger als es auf den ersten Blick klingt:
- Ein unveränderter Bruttopreis bringt bei Speisen mehr Nettoerlös.
- Getränke müssen weiter mit 19% kalkuliert und in der Kasse getrennt bleiben.
- Menüs, Buffets und Pauschalangebote brauchen eine klare Aufteilung.
- Ihre Preisentscheidung sollte pro Artikel fallen, nicht pauschal für die ganze Karte.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er zeigt die betriebswirtschaftliche Rechnung, die Inhaber vor der Preis- und Kassenentscheidung brauchen.
Die Formel: Brutto ist nicht Marge
Viele Betriebe vergleichen weiterhin Bruttopreise. Für die Kalkulation ist aber der Nettoerlös entscheidend:
Nettoerlös bei 7% = Bruttopreis / 1,07
Nettoerlös bei 19% = Bruttopreis / 1,19
Marge = Nettoerlös - Wareneinsatz - variable Zusatzkosten

Beispiel: Ein Gericht kostet 18,90 € brutto.
| Szenario | Bruttopreis | Steuer | Nettoerlös |
|---|---|---|---|
| Speise bei 19% | 18,90 € | 3,02 € | 15,88 € |
| Speise bei 7% | 18,90 € | 1,24 € | 17,66 € |
| Unterschied | -1,78 € | +1,78 € |
Wenn Sie den Bruttopreis halten, bleiben in diesem Beispiel 1,78 € mehr Nettoerlös pro Portion. Bei 1.000 verkauften Portionen im Monat sind das 1.780 € zusätzlicher Nettoerlös, bevor Wareneinsatz, Personal und Gemeinkosten betrachtet werden.
Preise halten, senken oder teilweise weitergeben?
CTR-starke Sucher suchen oft nach dem Steuersatz. Der eigentliche Inhaberentscheid kommt danach: Was mache ich mit dem Effekt?
| Entscheidung | Wann sinnvoll | Risiko |
|---|---|---|
| Bruttopreis halten | Artikel mit schwacher Marge, gestiegener Wareneinsatz, wenig Preisvergleich | Gäste merken keine direkte Entlastung |
| Teilweise senken | Mittagskarte, Stammkundenartikel, starker lokaler Preisvergleich | Die Entlastung wird kleiner als gedacht |
| Voll weitergeben | Sehr preissensibler Artikel oder gezielte Aktion | Sie verschenken Marge, wenn Kosten weiter steigen |
Pragmatische Regel: Senken Sie nicht die ganze Karte. Rechnen Sie zuerst Ihre Top-20 Speisen nach Umsatz durch und entscheiden Sie pro Kategorie.
Beispiel: Teilweise Weitergabe
Nehmen wir wieder ein Gericht mit bisher 18,90 € brutto.
| Variante | Neuer Bruttopreis | Nettoerlös bei 7% | Effekt gegenüber altem Netto bei 19% |
|---|---|---|---|
| Preis halten | 18,90 € | 17,66 € | +1,78 € |
| 1,00 € senken | 17,90 € | 16,73 € | +0,85 € |
| Netto konstant halten | 16,99 € | 15,88 € | 0,00 € |
Wenn der Wareneinsatz des Gerichts in den letzten Monaten gestiegen ist, kann die 1,00-€-Senkung bereits zu aggressiv sein. Wenn der Artikel stark im Wettbewerb steht, kann sie als sichtbares Preissignal trotzdem sinnvoll sein.
Kombiangebote: Getränke nicht versehentlich mit 7% buchen
Der häufigste operative Fehler ist nicht die Formel. Es ist das Kassensystem.
Speisen und Getränke brauchen getrennte Steuerkennzeichen. Bei Kombiangeboten, Buffets oder All-inclusive-Angeboten muss der Gesamtpreis aufgeteilt werden. Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 nennt für bestimmte Kombiangebote aus Speisen inklusive Getränken eine Nichtbeanstandungsregelung, wenn der auf Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird.
Das ist kein Freibrief für jede Karte. Es ist ein guter Anlass, Kassenartikel, Menüs und Buchhaltungs-Mapping sauber zu prüfen.
5-Punkte-Check für die Kasse
- Alle Speisenartikel auf 7% Steuerkennzeichen prüfen.
- Alle Getränkeartikel auf 19% prüfen.
- Menüs, Buffets und Pauschalpreise mit fester Aufteilung hinterlegen.
- Testbon mit Speisen und Getränken erstellen und Steueranteile kontrollieren.
- Monatsauswertung mit Steuerberatung oder Buchhaltung gegenprüfen.
Was das für Ihre Kalkulation bedeutet
Die Umsatzsteuer ist kein Wareneinsatz. Aber sie verändert den Nettoerlös, aus dem Wareneinsatz, Personal, Miete und Gewinn bezahlt werden.
Starten Sie deshalb mit drei Zahlen pro Artikel:
Bruttopreis
- enthaltene Umsatzsteuer
= Nettoerlös
- Wareneinsatz
= Deckungsbeitrag vor Personal und Gemeinkosten
KitchenCost passt hier gut in den Arbeitsablauf: Zutatenkosten, Schwund und Portionskosten liegen schon pro Gericht vor. Wenn Sie dazu den richtigen Nettoerlös setzen, sehen Sie schneller, welche Speisen die 7%-Entlastung brauchen und wo eine Preissenkung vertretbar ist.