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Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026: 7 % auf Speisen richtig in Preis und Kasse umsetzen

Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder 7 % Umsatzsteuer. So setzen Sie 7/19 sauber in Kalkulation, Menüs und Kasse um.

Aktualisiert 12. Feb. 2026
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Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026: 7 % auf Speisen richtig in Preis und Kasse umsetzen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Für viele Betriebe ist das eine direkte Entlastung, aber nur dann, wenn Preislogik, Artikelstamm und Buchhaltung konsistent umgestellt sind.

Die dauerhafte Regel wurde politisch bereits am 24. November 2025 im Rahmen der Jahressteuergesetz-Entscheidung bestätigt und ist seit Jahresbeginn im operativen Alltag relevant.

Die entscheidende Frage ist nicht nur steuerlich, sondern betriebswirtschaftlich: Wie viel der Entlastung bleibt als Marge im Betrieb, und wie viel geben Sie als Preisimpuls an Gäste weiter?

Kurzüberblick

  • Speisen: 7 % seit 01.01.2026.
  • Getränke: im Regelfall weiterhin 19 %.
  • Für kombinierte Angebote (Essen + Getränk) muss der Preis aufgeteilt werden.
  • Es gibt keine Pflicht, Bruttopreise zu senken.
  • Jede Entscheidung sollte über den Nettoertrag pro Artikel geprüft werden.

Warum das 2026 operativ relevant bleibt

Die steuerliche Entlastung trifft auf einen Markt, der gleichzeitig preissensibel ist. Destatis meldete für 2025 eine Inflation von +2,2 % gegenüber 2024, während das Gastgewerbe in einzelnen Monaten real rückläufig war. Das heißt: Nur “billiger werden” ist keine tragfähige Strategie, wenn Frequenz und Kostenstruktur nicht mitgedacht werden.

1) Was gilt seit 01.01.2026 konkret?

LeistungSteuersatz
Speisen im Restaurant / Verpflegungsdienstleistungen7 %
Speisen To-go / Lieferung7 %
Getränke (Regelfall)19 %

Für Sonderfälle bei Getränken und gemischten Leistungen sollten Sie die Einordnung mit Steuerberatung und Kassenanbieter abstimmen, damit Bon-Ausweis und USt.-Voranmeldung deckungsgleich sind.

2) Was bedeutet das in Euro?

Beispiel: 28.000,00 € Bruttoumsatz Speisen pro Monat.

KennzahlBei 19 %Bei 7 %Differenz
Enthaltene Umsatzsteuer4.470,59 €1.831,78 €-2.638,81 €
Nettoumsatz Speisen23.529,41 €26.168,22 €+2.638,81 €

Bei unverändertem Bruttopreis steigt der Nettoumsatz in diesem Beispiel um 2.638,81 € pro Monat.

3) Preise halten, teilweise senken oder voll weitergeben?

Nehmen wir ein Gericht mit bisher 18,90 € brutto.

SzenarioBruttopreisNettoerlös pro PortionEffekt vs. alt (Netto 15,88 €)
Preis halten18,90 €17,66 €+1,78 €
Teilweise weitergeben17,90 €16,73 €+0,85 €
Nettoerlös konstant halten16,99 €15,88 €0,00 €

Ein praktikabler Mittelweg ist oft: Preissignal geben (z. B. 0,50-1,00 € runter bei preissensiblen Artikeln), aber die volle Entlastung nicht pauschal komplett weiterreichen.

4) Kombiangebote sauber trennen (7 % / 19 %)

Für ein Mittagsmenü mit Gesamtpreis 14,90 € und Einzelpreisen 12,90 € Essen und 3,50 € Getränk:

Anteil Speise = 12,90 / 16,40 = 78,7 %
Anteil Getränk = 3,50 / 16,40 = 21,3 %

Speiseanteil im Menü = 14,90 x 78,7 % = 11,73 € (7 %)
Getränkeanteil im Menü = 14,90 x 21,3 % = 3,17 € (19 %)

Diese Logik gehört fest ins Kassensystem, nicht in eine manuelle Nachkalkulation am Monatsende.

5) Lokales Praxisbeispiel: Berlin-Mitte vs. Bodensee-Region

Nicht jeder Betrieb sollte identisch reagieren. Ein Mittagskonzept in Berlin-Mitte hat meist eine andere Preissensibilität als ein Ausflugslokal in der Bodensee-Region mit starkem Wochenendgeschäft.

BetriebstypTypische LageEmpfehlung für 7 %-Effekt
Schnellservice im BüroviertelBerlin-Mitte, hoher Preisvergleich, viele Stammgäste werktagsEntlastung teilweise weitergeben (z. B. 0,50 € bei Kernartikeln), damit Frequenz stabil bleibt
Café/Restaurant in AusflugslageBodensee-Region, stärkeres Wochenend- und SaisongeschäftBruttopreise häufiger stabil halten und Entlastung zur Deckung saisonaler Schwankungen nutzen

Entscheidend ist, die Entscheidung nicht pauschal für die gesamte Karte zu treffen, sondern pro Kategorie (Mittag, Snack, Getränk, Menü) zu rechnen.

6) Umstellung in der Kasse: 5-Punkte-Check

  • Alle Speisenartikel auf 7 %-Steuerkennzeichen geprüft.
  • Getränkeartikel auf 19 % geprüft.
  • Kombiartikel mit fester Aufteilung hinterlegt.
  • Testbon mit korrektem Ausweis von 7 % und 19 % erstellt.
  • Buchhaltung/USt.-Voranmeldung mit demselben Mapping abgestimmt.

Fehler in diesem Bereich sind kein Randthema: Sie kosten Zeit im Monatsabschluss und erzeugen vermeidbare Korrekturen bei Prüfung und Steuerberatung.

Diese Woche umsetzen

  • Die Top-20 Artikel nach Umsatz durchrechnen: Netto alt vs. Netto neu.
  • Pro Kategorie (Hauptgericht, Snack, Getränk) eine Preisstrategie festlegen.
  • Kombiangebote im Kassensystem final trennen und testen.
  • Teambriefing mit 2 Sätzen vorbereiten: Was wurde angepasst und warum.
  • Ergebnisse 14 Tage nach Umstellung gegen Deckungsbeitrag prüfen.

Verwandte Guides

Quellen (Stand: 12.02.2026)

Wenn Sie Preise, Rezeptkosten und Deckungsbeiträge in einem Ablauf steuern möchten, unterstützt KitchenCost Ihre monatliche Nachkalkulation.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie seit 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Für Getränke bleibt es im Regelfall bei 19 %.

Muss ich wegen der 7 % meine Bruttopreise zwingend senken?

Nein. Es gibt keine Pflicht zur Bruttopreissenkung. Sie können Preise halten, teilweise anpassen oder die Entlastung komplett weitergeben. Entscheidend ist, dass die Marge pro Gericht sauber nachgerechnet wird.

Wie werden Menüs mit Essen plus Getränk versteuert?

Der Gesamtpreis muss in Speise- und Getränkeanteil aufgeteilt werden, damit 7 % und 19 % korrekt getrennt gebucht werden. In der Praxis erfolgt das meist über das Verhältnis der Einzelverkaufspreise.

Was ist 2026 der häufigste Umsetzungsfehler?

Am häufigsten bleiben im Kassensystem noch alte Steuerkennzeichen aktiv oder Kombiartikel sind nicht sauber getrennt. Das führt zu falschen USt.-Ausweisen auf Bon und in der Voranmeldung.

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