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Pacht oder Miete in der Gastronomie: Was im Vertrag steht — und worauf Sie wirklich achten müssen

Pacht vs. Miete in der Gastronomie erklärt — rechtliche Unterschiede, typische Pachthöhen, Umsatzpacht, Vertragsfallen und die Faustformel für tragbare Raumkosten.

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Pacht oder Miete in der Gastronomie: Was im Vertrag steht — und worauf Sie wirklich achten müssen

Der Moment, in dem Sie den Pachtvertrag unterschreiben, ist vermutlich der teuerste Moment Ihrer gastronomischen Karriere. Nicht weil die erste Monatsrate fällig wird. Sondern weil Sie sich für Jahre an einen Fixkostenblock binden, den Sie nicht senken können — egal wie gut oder schlecht das Geschäft läuft.

Ein Restaurant können Sie umgestalten. Die Speisekarte können Sie ändern. Die Personalkosten können Sie über den Dienstplan steuern. Aber Ihre Raumkosten? Die stehen im Vertrag. Und der Vertrag gilt.

Trotzdem unterschreiben die meisten Gastronomen ihren Pachtvertrag, nachdem sie zwei Stunden mit dem Verpächter geredet und die Räumlichkeiten besichtigt haben. Ohne Anwalt. Ohne den Vertrag wirklich gelesen zu haben. Ohne nachzurechnen, ob die Pacht überhaupt tragbar ist.

Pacht vs. Miete: Was ist was?

Die rechtlichen Unterschiede

MerkmalMietePacht
Was Sie bekommenNur die RäumeRäume + Ausstattung + ggf. laufender Betrieb
FruchtziehungNein — nur NutzungJa — Sie dürfen daraus Erträge erwirtschaften
Typische AusstattungLeere Räume, AnschlüsseKüche, Theke, Möbel, ggf. Konzession
Gesetzliche Grundlage§§ 535 ff. BGB (Mietrecht)§§ 581 ff. BGB (Pachtrecht)
KündigungsschutzStärker (Mieterschutz)Schwächer (freie Vertragsgestaltung)
InstandhaltungVermieter (Grundsubstanz)Oft auf Pächter übertragen (Vertragsfreiheit)
KonkurrenzschutzSelten vereinbartHäufiger (Verpächter verpflichtet sich, kein Konkurrenzlokal zu verpachten)

Wann ist es Pacht, wann Miete?

SituationWahrscheinlich…Begründung
Sie übernehmen ein bestehendes Restaurant mit Küche und EinrichtungPachtAusstattung + Betrieb werden mitüberlassen
Sie mieten eine leere Gewerbefläche und bauen selbst ausMieteNur Räume, keine Ausstattung
Sie übernehmen Räume mit Gastronomie-KonzessionPachtKonzession = immaterieller Wert, Fruchtziehung
Sie nutzen einen Coworking-Kitchen-PlatzMiete oder LizenzKeine exklusive Nutzung des Gesamtobjekts

Praxistipp: Es ist nicht entscheidend, was oben auf dem Vertrag steht. Wenn der Vertrag „Mietvertrag” heißt, aber Küche und Einrichtung mitliefert, ist es rechtlich trotzdem ein Pachtvertrag. Das kann bei Streitigkeiten entscheidend sein — besonders beim Kündigungsrecht.

Was die Pacht kosten darf: Die Rechenmodelle

Faustformel 1: Pacht mal 8

Die klassische DEHOGA-Empfehlung: Ihr Netto-Jahresumsatz sollte mindestens das Achtfache der Jahrespacht betragen.

MonatspachtJahrespachtMindest-Jahresumsatz (netto)Mindest-Monatsumsatz (netto)
2.000 €24.000 €192.000 €16.000 €
3.500 €42.000 €336.000 €28.000 €
5.000 €60.000 €480.000 €40.000 €
8.000 €96.000 €768.000 €64.000 €
12.000 €144.000 €1.152.000 €96.000 €

Faustformel 2: Raumkosten unter 10–12 % vom Umsatz

Diese Formel bezieht auch die Nebenkosten ein — nicht nur die Kaltpacht:

PositionTypischer Anteil
Kaltpacht/-miete6–9 %
Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll, Versicherung Gebäude)2–4 %
Instandhaltung (wenn auf Pächter umgelegt)0,5–1,5 %
Raumkosten gesamt8,5–14,5 %
LageAkzeptable Raumkosten (% vom Umsatz)Begründung
Außerhalb / Gewerbegebiet6–8 %Niedrige Pacht, aber weniger Laufkundschaft
Stadtrand / Wohngebiet8–10 %Moderate Pacht, Stammkundschaft
Innenstadt / gute Lage10–13 %Hohe Pacht, aber Laufkundschaft und Sichtbarkeit
Bestlage (Fußgängerzone, Bahnhofsviertel)12–15 %Sehr hohe Pacht, erfordert hohen Umsatz pro m²

Umsatzpacht: Wenn die Pacht mitschwankt

ModellWie es funktioniertVorteilNachteil
Reine Umsatzpachtz. B. 10 % vom NettoumsatzRisiko geteilt, gut für GründerKeine Obergrenze — gute Monate werden teuer
Festpacht + Umsatzpachtz. B. 3.000 € + 5 % über 40.000 € UmsatzPlanungssicherheit + ErfolgsbeteiligungHöhere Gesamtkosten bei gutem Geschäft
Festpacht mit Indexklauselz. B. 4.000 €, jährlich angepasst an VerbraucherpreisindexPlanbar, inflationsgebundenSteigt auch in schlechten Jahren

Beispielrechnung: Festpacht vs. Umsatzpacht über 12 Monate

MonatUmsatz (netto)Festpacht (5.000 €)Umsatzpacht (10 %)Differenz
Jan35.000 €5.000 €3.500 €−1.500 € (UP günstiger)
Feb38.000 €5.000 €3.800 €−1.200 €
Mär45.000 €5.000 €4.500 €−500 €
Apr52.000 €5.000 €5.200 €+200 € (FP günstiger)
Mai55.000 €5.000 €5.500 €+500 €
Jun62.000 €5.000 €6.200 €+1.200 €
Jul65.000 €5.000 €6.500 €+1.500 €
Aug60.000 €5.000 €6.000 €+1.000 €
Sep50.000 €5.000 €5.000 €±0 €
Okt48.000 €5.000 €4.800 €−200 €
Nov42.000 €5.000 €4.200 €−800 €
Dez70.000 €5.000 €7.000 €+2.000 €
Summe622.000 €60.000 €62.200 €+2.200 €

In diesem Beispiel ist die Festpacht über das Jahr 2.200 € günstiger. Aber: In den schwachen Monaten (Januar, Februar) hätte die Umsatzpacht den Betrieb entlastet. Für Betriebe mit starken Schwankungen — Biergarten, Saisonbetrieb, Food Truck — kann das den Unterschied zwischen Überleben und Aufgeben machen.

Die 7 Vertragsklauseln, die Sie prüfen müssen

1. Geschäftszweck

Formulierung im VertragProblemBesser
„als italienisches Restaurant”Kein Konzeptwechsel möglich„als Gastronomiebetrieb”
„zur Nutzung als Gaststätte”Besser, aber Schankerlaubnis prüfen„als Gaststätte aller Art inkl. Getränkeausschank”
„zur Nutzung als Bäckerei mit Café”Kein Abendgeschäft, kein Alkohol„als Bäckerei, Café und Gaststätte”

Warum das wichtig ist: Wenn Ihr Konzept nach 2 Jahren nicht funktioniert und Sie umstellen wollen — von Pizza auf Sushi, von Café auf Bar — brauchen Sie die Zustimmung des Verpächters. Oder der Vertrag erlaubt es von Anfang an.

2. Laufzeit und Verlängerung

LaufzeitRisikoeinschätzungEmpfehlung
1–3 Jahre ohne OptionSehr riskant — hohe Investition, kurze SicherheitNur mit extrem günstiger Pacht
5 Jahre + 5 Jahre OptionStandard — genug Zeit für Return on InvestmentEmpfohlen für die meisten Betriebe
10 Jahre festLangfristige Sicherheit, aber lange BindungNur bei sehr guter Lage mit stabiler Pacht
15–20 JahreMaximale SicherheitNur mit Indexklausel (Inflationsschutz für Verpächter)

Wichtig: Eine Verlängerungsoption muss im Vertrag stehen und klar formuliert sein. „Die Parteien können einvernehmlich verlängern” ist keine Option — das ist eine Absichtserklärung ohne Rechtsanspruch.

3. Konzessionsklausel

Ohne Gaststättenerlaubnis (Konzession) kein Betrieb. Der Antrag liegt beim Ordnungsamt und kann scheitern — z. B. wegen Anwohnerbeschwerden, baurechtlicher Einschränkungen oder persönlicher Unzuverlässigkeit.

Was im Vertrag stehen muss: Eine Rücktrittsklausel, die Ihnen erlaubt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Konzession nicht erteilt wird — ohne Pacht zu schulden.

4. Instandhaltung und Inventar

Wer zahlt was?Bei Miete (typisch)Bei Pacht (typisch)
Dach, Außenwände, FundamentVermieterVerpächter
Heizung, Sanitär, Elektrik (Grundinstallation)VermieterVerhandelbar
Küchengeräte (wenn mitgepachtet)Oft Pächter (Wartung + Reparatur)
Kühlanlage, Lüftung (wenn mitgepachtet)Oft Pächter
Eigene Einbauten und GeräteMieterPächter
SchönheitsreparaturenOft MieterOft Pächter

Kritischer Punkt: Wenn die mitgepachtete Spülmaschine für 8.000 € kaputt geht — wer zahlt? Das muss im Vertrag stehen. „Der Pächter hat das Inventar in gutem Zustand zu erhalten” heißt: Sie zahlen.

5. Inventarverzeichnis

Bei Pacht übernehmen Sie Ausstattung, die dem Verpächter gehört. Erstellen Sie bei Vertragsabschluss ein detailliertes Inventarverzeichnis:

Was muss dokumentiert werdenWarum
Jedes Gerät mit Bezeichnung und ZustandBeweissicherung bei Vertragsende
Fotos aller Räume und GeräteZustandsdokumentation
Alter und Restwert der GeräteFür Abschreibung und Ersatzregelung
Was dem Verpächter gehört vs. was Sie selbst mitbringenKlare Eigentumstrennung bei Auszug

6. Nebenkosten und Betriebskosten

KostenartHäufig im Vertrag geregelt alsWorauf achten
Heizung/WarmwasserAnteil nach m² oder VerbrauchSeparater Zähler vorhanden?
Wasser/AbwasserPauschal oder nach VerbrauchGastro verbraucht viel — Pauschale prüfen
MüllentsorgungPauschal oder nach VolumenGastro-Müll ist teurer als Wohnungsmüll
GebäudeversicherungUmlage auf PächterPrüfen: Deckt sie Ihre Tätigkeit ab?
GrundsteuerUmlage auf PächterLegal, aber manchmal überraschend hoch
Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Hof)AnteilSind die Flächen tatsächlich nutzbar für Sie?

7. Umsatzsteuer auf die Pacht

Manche Verpächter optieren zur Umsatzsteuer (§ 9 UStG) — dann steht auf der Pachtrechnung 19 % USt. Für Sie als Gastronom ist das gut, weil Sie die Vorsteuer abziehen können.

Wenn der Verpächter nicht zur USt optiert (= steuerfreie Vermietung), zahlen Sie keine USt auf die Pacht — aber Sie haben auch keinen Vorsteuerabzug.

VariantePacht (netto)UStBrutto-ZahlungVorsteuerabzugEffektive Kosten
Mit USt5.000 €950 € (19 %)5.950 €−950 €5.000 €
Ohne USt5.000 €0 €5.000 €0 €5.000 €

Auf den ersten Blick gleich. Aber: Wenn der Verpächter zur USt optiert, müssen Sie auch umsatzsteuerpflichtig sein — was als Gastronom fast immer der Fall ist. Außerdem kann der Verpächter auf seine Investitionen (Renovierung) Vorsteuer abziehen, was ihm ermöglicht, die Pacht niedriger zu halten. In der Praxis: Verhandeln Sie aktiv, ob der Verpächter optieren kann.

Standortbewertung: Lohnt sich die Pacht an diesem Ort?

Bevor Sie über den Vertrag verhandeln, prüfen Sie den Standort:

FaktorWie Sie es prüfenRote Flagge
Passanten-FrequenzStehen Sie 3 Mal an verschiedenen Tagen/Uhrzeiten davor und zählenWeniger als 50 Personen/Stunde in der Mittagszeit
SichtbarkeitIst das Lokal von der Hauptstraße sichtbar?Nur über einen Innenhof erreichbar
ParkplätzeGibt es kostenlose Parkplätze in Laufnähe?Parkverbotszone ohne Parkhäuser
KonkurrenzWie viele Gastro-Betriebe gibt es im Umkreis von 200 m?Über 10 — Sättigung; unter 2 — möglicherweise kein Gastronomiegebiet
Zustand der NachbarschaftLeerstände, Sanierungsstau, Baustellen?Über 30 % Leerstand im Umfeld
GenehmigungslageHat die Fläche eine Gaststättenerlaubnis? Gibt es Auflagen?Nutzungsänderung vom Ordnungsamt nötig (= Monate Vorlauf, unsicherer Ausgang)

Verhandeln: Was Sie vor der Unterschrift tun sollten

VerhandlungspunktWarumTypisches Ergebnis
3 mietfreie Monate für den AusbauInvestition in die Substanz des Verpächters1–3 Monate mietfrei oder 50 % reduziert
Pachtreduzierung bei UmsatzeinbruchCOVID hat gezeigt: unvorhersehbare Krisen kommenKlausel mit Mindestumsatz-Schwelle
Zustimmungsfreier KonzeptwechselFlexibilität bei Marktänderungen„Gastronomiebetrieb aller Art” statt enger Zweckbindung
VorkaufsrechtFalls die Immobilie verkauft wirdIm Vertrag festhalten
Abstandszahlung bei VertragsendeFür Investitionen, die in der Substanz bleibenRegelung zu Zeitwert eigener Einbauten

Praxistipp: Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Miet- und Pachtrecht prüfen — nicht vom Steuerberater und nicht vom „Anwalt, den man kennt”. Ein Fachanwalt kostet 300–600 € für eine Vertragsprüfung. Ein schlechter Pachtvertrag kostet Sie Zehntausende.

Was tun, wenn die Pacht zu hoch wird?

Wenn Ihre Raumkosten über 12 % des Umsatzes steigen — oder der BWA-Check zeigt, dass die Pacht Ihren Gewinn auffrisst:

OptionMachbarkeitZeitrahmen
Umsatz steigern (mehr Gäste, höhere Preise)Mittel — abhängig von Markt und Konzept3–6 Monate
Pacht nachverhandelnMöglich bei gutem Verhältnis zum Verpächter1–3 Monate
Nebenräume untervermieten oder für Catering nutzenGut — ungenutzte Fläche kostet GeldSofort
Betriebszeiten erweitern (Meal Prep, Mittagstisch)Gut — mehr Umsatz aus gleicher Fläche1–3 Monate
Standort wechselnLetzte Option — teuer, aber manchmal nötig6–12 Monate

Diese Woche noch umsetzen

  • Lesen Sie Ihren Pacht-/Mietvertrag noch einmal vollständig — wann haben Sie das zuletzt getan?
  • Rechnen Sie Ihre Raumkosten (Pacht + Nebenkosten + Instandhaltung) als Prozentsatz vom Nettoumsatz aus — liegen Sie unter 12 %?
  • Prüfen Sie, ob Ihre Pachtrechnung USt ausweist — wenn ja, ziehen Sie die Vorsteuer ab?
  • Haben Sie ein aktuelles Inventarverzeichnis? Wenn nicht: diese Woche anfangen, Raum für Raum fotografieren und auflisten
  • Falls Ihr Vertrag in den nächsten 12 Monaten ausläuft: Jetzt anfangen zu verhandeln, nicht erst 4 Wochen vorher

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pacht und Miete in der Gastronomie?

Bei der Miete zahlen Sie nur für die Nutzung der Räume — Wände, Boden, Anschlüsse. Bei der Pacht ist mehr enthalten: Sie übernehmen einen laufenden Betrieb oder zumindest die wesentliche Ausstattung — Küche, Theke, Möbel, manchmal sogar den Kundenstamm und die Konzession. Der Pächter darf aus dem Objekt Erträge ziehen (den sogenannten Fruchtgenuss), der Mieter nur die Räume nutzen. Rechtlich sind die Unterschiede erheblich: Pachtverträge unterliegen nicht dem Mieterschutz des BGB (§§ 581 ff. statt §§ 535 ff.), Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten können freier geregelt werden. Die meisten Gastronomieverträge sind Pachtverträge.

Wie hoch sollte die Pacht für ein Restaurant sein?

Die bewährte Faustformel lautet: Pacht mal 8. Wenn Ihr erwarteter Netto-Jahresumsatz mindestens das Achtfache der Jahrespacht beträgt, ist die Pacht tragbar. Beispiel: 5.000 € Monatspacht = 60.000 € Jahrespacht × 8 = mindestens 480.000 € Jahresumsatz nötig (= 40.000 €/Monat netto). Alternativ als Prozentregel: Die Raumkosten (Pacht + Nebenkosten) sollten nicht über 10–12 % des Nettoumsatzes liegen. In Innenstadtlagen können es auch 13–15 % sein — dann müssen aber Wareneinsatz oder Personalkosten niedriger ausfallen.

Was ist eine Umsatzpacht und wann ist sie sinnvoll?

Bei der Umsatzpacht zahlen Sie einen Prozentsatz Ihres Umsatzes als Pacht — typisch sind 8–15 %, manchmal mit einer Mindestpacht als Untergrenze. Der Vorteil: In schlechten Monaten sinkt die Pacht mit dem Umsatz. Der Nachteil: In guten Monaten zahlen Sie deutlich mehr als bei einer festen Pacht. Praxisbeispiel: 10 % Umsatzpacht bei 50.000 € Monatsumsatz = 5.000 €. Bei 70.000 € = 7.000 €. Mit Festpacht hätten Sie 5.000 € gezahlt — die Umsatzpacht kostet Sie 2.000 € mehr. Umsatzpacht lohnt sich vor allem für Gründer mit unsicherem Umsatz und für saisonale Betriebe. Achten Sie auf eine Höchstgrenze im Vertrag.

Was sind die größten Fallstricke im Gastro-Pachtvertrag?

Die fünf häufigsten Vertragsfallen: 1) Fehlende Rücktrittsklausel bei Konzessionsverweigerung — ohne Konzession kein Betrieb, aber Sie zahlen trotzdem Pacht. 2) Zu enger Geschäftszweck — wenn im Vertrag 'italienisches Restaurant' steht, dürfen Sie kein Sushi anbieten. 3) Keine Regelung zur Instandhaltung — wer zahlt, wenn die Spülmaschine kaputt geht: die mitgepachtete oder Ihre eigene? 4) Zu kurze Laufzeit ohne Verlängerungsoption — nach 3 Jahren haben Sie investiert, aber der Verpächter kann den Vertrag beenden oder die Pacht verdoppeln. 5) Keine Regelung zum Inventarverzeichnis — bei Vertragsende wird gestritten, was wem gehört.

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