Lebensmittel spenden statt wegwerfen: Was Gastronomen über Haftung, Steuern und Weitergabe wissen müssen
Freitagabend, 22:30 Uhr. Die Küche schließt. Im Kühlhaus stehen drei Gastronorm-Behälter: Gulasch, das nicht wegging. Salat, der morgen nicht mehr frisch genug ist. Und Brot vom Mittagstisch. Zusammen vielleicht 8 kg. Warenwert: rund 80 €.
Sie wissen, dass Sie es nicht mehr verkaufen können. Sie wissen, dass es morgen im Müll landet. Und Sie wissen, dass drei Straßen weiter eine Tafel-Ausgabestelle ist, vor der jeden Samstag 60 Menschen Schlange stehen.
Trotzdem werfen die meisten Gastronomen die Ware weg. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Angst. Angst vor Haftung, vor dem Finanzamt, vor Hygienevorschriften. Diese Angst ist verständlich — aber in den meisten Fällen unbegründet.
Seit 2024 hat sich die rechtliche Lage deutlich verbessert. Die steuerlichen Hürden für Lebensmittelspenden sind gefallen. Die Haftungsrisiken sind geringer, als die meisten denken. Und die Plattformen — von der Tafel über Foodsharing bis Too Good To Go — machen die Weitergabe so einfach wie nie.
Dieses Guide klärt, was Sie dürfen, was Sie riskieren, und was es Ihnen bringt.
Die Zahlen: Was Lebensmittelverschwendung kostet
Deutschland produziert 10,9 Millionen Tonnen Lebensmittelabfall pro Jahr. 18 % davon — rund 1,9 Millionen Tonnen — stammen aus der Außer-Haus-Verpflegung (Restaurants, Kantinen, Catering).
Was das für ein einzelnes Restaurant bedeutet:
| Kennzahl | Durchschnitt (60 Plätze) |
|---|---|
| Essbare Lebensmittel im Müll pro Gast | 23,6 g |
| Bei 80 Gästen/Tag | 1,9 kg/Tag |
| Pro Monat (26 Öffnungstage) | ~50 kg |
| Warenwert (ø 10 €/kg) | 500 €/Monat |
| Pro Jahr | 6.000 € |
6.000 € pro Jahr. Das ist nicht nur Abfall — das ist Schwund, der direkt die Wareneinsatzquote nach oben treibt.
Davon sind nach Schätzungen der Initiative „Zu gut für die Tonne!” 50–70 % vermeidbar. Durch bessere Planung, angepasste Portionsgrößen, und — wenn doch etwas übrig bleibt — durch Weitergabe statt Entsorgung.
Haftung: Das Schreckgespenst, das kleiner ist als gedacht
Die häufigste Frage: „Was passiert, wenn jemand krank wird?” Die Antwort ist differenzierter, als Sie vielleicht denken.
Kostenlose Weitergabe (Tafel, Foodsharing)
| Haftungsart | Gilt bei Spende? | Erklärung |
|---|---|---|
| Vorsatz | ✅ Ja | Sie geben wissentlich verdorbene Ware ab |
| Grobe Fahrlässigkeit | ✅ Ja | Sie ignorieren offensichtliche Mängel |
| Einfache Fahrlässigkeit | ❌ Nein | Spender haftet nicht für normale Risiken |
Konkret: Wenn Sie ein Gulasch abgeben, das korrekt zubereitet und gekühlt wurde, aber am nächsten Tag beim Empfänger schlecht wird, weil der es zwei Stunden ungekühlt stehen lässt — ist das nicht Ihr Problem.
Wofür Sie verantwortlich sind:
- Die Ware muss zum Zeitpunkt der Übergabe genusstauglich sein
- Die Kühlkette muss bis zur Übergabe eingehalten werden
- Allergene müssen deklariert sein (LMIV gilt auch bei Spenden)
- Die Ware darf das MHD nicht überschritten haben (bei Verbrauchsdatum: strikt)
Verkauf über Plattformen (Too Good To Go)
Hier gelten die normalen lebensmittelrechtlichen Pflichten — wie bei jedem anderen Verkauf auch. Sie sind Lebensmittelunternehmer im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Das bedeutet:
- Volle Produkthaftung
- HACCP-Konformität erforderlich
- Allergenkennzeichnung Pflicht
- Kühlkette einhalten
Der Unterschied: Sie verkaufen Ware, die Sie sonst entsorgen würden — zu einem reduzierten Preis.
So schützen Sie sich: 5 Regeln
- Dokumentieren Sie jede Abgabe: Datum, Uhrzeit, Produkt, Menge, Kerntemperatur
- Fotografieren Sie die Ware vor der Übergabe (Handy-Foto reicht)
- Übergabe an die Tafel nur mit Übergabeprotokoll (die Tafeln haben eigene Formulare)
- Keine Ware abgeben, die Sie selbst nicht mehr essen würden
- Im Zweifel: fragen Sie Ihre Lebensmittelüberwachungsbehörde — die beraten kostenlos
Steuern: Die Hürde, die seit 2024 weg ist
Früher war die steuerliche Behandlung von Lebensmittelspenden absurd. Wenn Sie Ware im Wert von 100 € an die Tafel gespendet haben, mussten Sie darauf 7 % MwSt (bei Speisen) abführen — also 7 €. Für etwas, das Sie verschenkt haben. Das hat viele Gastronomen davon abgehalten, überhaupt zu spenden.
Aktuelle Regelung (seit BMF-Schreiben 2024)
| Situation | Umsatzsteuer | Begründung |
|---|---|---|
| Ware nahe MHD / nicht mehr verkaufsfähig → Tafel | 0 € | Bemessungsgrundlage = 0 (kein Marktwert) |
| Ware nahe MHD → Foodsharing (kostenlos) | 0 € | Wie Tafel-Spende |
| Ware → Too Good To Go (vergünstigt verkauft) | 7 % / 19 % | Normaler ermäßigter/voller Steuersatz auf den Verkaufspreis |
| Ware → Mitarbeiter (verbilligt/kostenlos) | 7 % / 19 % | Sachbezug, Bemessungsgrundlage = Teilwert |
Die Bedingung: Die Ware muss zum Zeitpunkt der Spende keinen oder nur noch einen geringfügigen Marktwert haben. Ein Lebensmittel, das Sie am selben Tag zu 70 % des regulären Preises hätten verkaufen können, hat noch einen Marktwert — und unterliegt der Umsatzsteuer.
Buchhalterischer Ablauf:
- Wareneinsatz buchen (normal beim Einkauf)
- Entnahme buchen (Warenabgang ohne Umsatz)
- Spendenbeleg archivieren (Übergabeprotokoll der Tafel reicht)
- Umsatzsteuer: entfällt bei Ware ohne Marktwert
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater — die Details hängen von Ihrer Buchführungsart ab. Die Grundregel ist einfach: Was keinen Marktwert mehr hat, kostet Sie bei der Spende auch keine Steuer.
→ Mehr zur Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Gastronomie
Die drei Wege: Tafel, Foodsharing, Too Good To Go
1. Die Tafel
Was: Über 970 Tafeln in Deutschland verteilen überschüssige Lebensmittel an Bedürftige. Die meisten Tafeln holen die Ware bei Ihnen ab.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kosten für Sie | Keine |
| Abholung | Meist durch Tafel-Ehrenamtliche, 1–3x/Woche |
| Mindestmenge | Variiert, oft ab 5 kg pro Abholung |
| Haftung | Nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit |
| Steuerlich | Umsatzsteuerfrei (Ware ohne Marktwert) |
| Aufwand für Sie | Gering — Ware bereitstellen, Übergabeprotokoll unterschreiben |
Für wen geeignet: Restaurants mit regelmäßigem, planbarem Überschuss. Besonders gut für Catering-Betriebe, die nach Events große Mengen übrig haben.
Kontakt: tafel.de — Tafel in Ihrer Nähe finden.
2. Foodsharing
Was: Ehrenamtliche Plattform. Sogenannte „Foodsaver” holen Lebensmittel bei Ihnen ab und verteilen sie kostenlos weiter — über Fair-Teiler (öffentliche Kühlschränke) oder direkt an Privatpersonen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kosten für Sie | Keine |
| Abholung | Durch verifizierte Foodsaver, nach Vereinbarung |
| Mindestmenge | Keine — auch kleine Mengen möglich |
| Haftung | Haftungsverzicht zwischen Betrieb und Foodsaver |
| Steuerlich | Wie Tafel-Spende (umsatzsteuerfrei) |
| Aufwand für Sie | Einmalige Registrierung, dann sehr gering |
Für wen geeignet: Kleine Betriebe mit unregelmäßigem Überschuss. Cafés, Bäckereien, Imbisse.
Kontakt: foodsharing.de — als Betrieb registrieren.
3. Too Good To Go
Was: Kommerzielle App. Sie stellen „Überraschungstüten” (Magic Bags) zusammen, Kunden kaufen sie über die App zum reduzierten Preis und holen sie ab.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kosten für Sie | 1,09 € pro verkaufter Tüte (inkl. MwSt) an Too Good To Go |
| Verkaufspreis | Sie legen den Preis fest (typisch: 3,50–5,50 €) |
| Warenwert der Tüte | Mindestens dreifacher Verkaufspreis (also 10,50–16,50 € Warenwert) |
| Haftung | Volle Lebensmittelhaftung (normaler Verkauf) |
| Steuerlich | 7 % oder 19 % MwSt auf den Verkaufspreis |
| Aufwand | App-Verwaltung, Tüten zusammenstellen, Kunden bedienen |
Beispielrechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Warenwert der Tüte (Ihre Kosten) | 4,50 € |
| Verkaufspreis | 4,50 € |
| Abzüglich Too Good To Go Gebühr | -1,09 € |
| Ihr Erlös | 3,41 € |
| Ohne Too Good To Go (Mülltonne) | 0,00 € |
| Ersparnis vs. Wegwerfen | 3,41 € + 4,50 € vermiedener Abfall |
Bei 3 Tüten pro Tag, 26 Tage/Monat: 266 € zusätzlicher Erlös + Sichtbarkeit in der App.
Für wen geeignet: Betriebe mit täglichem, halbwegs planbarem Überschuss. Besonders Bäckereien und Restaurants mit Mittagstisch.
Vergleich der drei Wege
| Kriterium | Tafel | Foodsharing | Too Good To Go |
|---|---|---|---|
| Erlös für Sie | Keiner | Keiner | 3–5 €/Tüte |
| Steuerbelastung | Keine | Keine | MwSt auf Verkaufspreis |
| Aufwand | Gering | Gering | Mittel |
| Marketing-Effekt | Gering | Gering | Hoch (neue Kunden) |
| Mindestmenge | Ab 5 kg | Keine | 1 Tüte |
| Regelmäßigkeit | Fest vereinbart | Flexibel | Täglich möglich |
| Haftungsrisiko | Gering | Gering | Normal (wie Verkauf) |
Was Weitergabe finanziell bringt
Die Rechnung ist einfacher, als Sie denken.
Szenario: Restaurant, 60 Plätze, 80 Gäste/Tag
| Position | Ohne Weitergabe | Mit Weitergabe |
|---|---|---|
| Vermeidbarer Abfall/Monat | 35 kg | 10 kg |
| Warenwert des Abfalls | 350 € | 100 € |
| Entsorgungskosten | 120 €/Monat | 50 €/Monat |
| Erlös Too Good To Go (20 Tüten/Monat) | — | 68 € |
| Monatliche Ersparnis/Erlös | — | 338 € |
| Pro Jahr | — | ~4.000 € |
4.000 € pro Jahr. Kein riesiger Betrag — aber auch kein Aufwand. Und es senkt Ihre Wareneinsatzquote um 0,5–1 Prozentpunkt.
Dazu kommt der Imagegewinn: 78 % der Deutschen achten laut einer Forsa-Umfrage auf Nachhaltigkeit bei der Restaurantwahl. „Wir spenden Überschüsse an die Tafel” auf Ihrer Speisekarte oder Website ist kein Greenwashing, sondern ein Fakt.
Häufige Bedenken — und die Antworten
„Das Gesundheitsamt macht mir Ärger”
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind über die Weitergabe informiert und unterstützen sie in der Regel. Die gleichen Hygienestandards gelten — aber Sie tun nichts anderes als das, was Sie ohnehin tun müssen: sauber arbeiten, dokumentieren, Kühlkette einhalten.
„Die Kunden kommen dann nicht mehr zum vollen Preis”
Die Erfahrung zeigt das Gegenteil. Too Good To Go-Nutzer kommen als Neukunden und werden zu regulären Gästen. Die Tüten sind keine Konkurrenz zu Ihrem Tagesgeschäft — sie ersetzen den Müllcontainer, nicht den Mittagstisch.
„Wir haben keinen regelmäßigen Überschuss”
Dann ist Foodsharing der richtige Weg. Kein Vertrag, keine Mindestmenge, kein fester Rhythmus. Wenn etwas übrig ist, melden Sie es — wenn nicht, nicht.
„Mein Steuerberater sagt, das ist kompliziert”
War es. Ist es nicht mehr. Zeigen Sie Ihrem Steuerberater das aktuelle BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Lebensmittelspenden. Die Kernaussage: Ware ohne Marktwert = keine Umsatzsteuer.
Diese Woche noch umsetzen
- Eine Woche lang den täglichen Lebensmittelabfall wiegen (Küchenwaage reicht)
- Den Warenwert des Abfalls schätzen — was hätten die Zutaten im Einkauf gekostet?
- Die nächste Tafel-Ausgabestelle recherchieren (tafel.de)
- Auf foodsharing.de als Betrieb registrieren (dauert 10 Minuten)
- Too Good To Go-App herunterladen und prüfen, ob es für Ihren Betrieb passt
- Ihren Steuerberater auf das BMF-Schreiben zur Lebensmittelspende ansprechen
Weniger Abfall beginnt bei der richtigen Kalkulation: Wenn Sie wissen, was jede Portion kostet und wie viel Sie tatsächlich verbrauchen, produzieren Sie weniger Überschuss. KitchenCost berechnet Ihre Rezeptkosten — und hilft Ihnen, genau die Menge einzukaufen, die Sie brauchen. Kostenlos im App Store.