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Kantine kalkulieren: Warum Gemeinschaftsverpflegung anderen Regeln folgt

Kalkulation für Betriebskantine, Schulküche und Gemeinschaftsverpflegung — Zuschussmodelle, Sachbezugswerte 2026, Wareneinsatz und die typischen Denkfehler.

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Kantine kalkulieren: Warum Gemeinschaftsverpflegung anderen Regeln folgt

Sie haben eine Betriebskantine, eine Schulküche oder einen Catering-Vertrag für Gemeinschaftsverpflegung — und versuchen, mit den gleichen Kalkulationsformeln zu rechnen wie ein Restaurant. Das funktioniert nicht. In der Gemeinschaftsverpflegung gelten andere Regeln: Der Preis ist gedeckelt, der Arbeitgeber subventioniert, die Stückzahlen sind hoch und die Sachbezugswerte bestimmen, was steuerlich möglich ist.

Wer das nicht versteht, kalkuliert entweder zu teuer (und verliert den Vertrag) oder zu billig (und arbeitet unter Kosten). Beides passiert häufiger, als man denkt.

Was Gemeinschaftsverpflegung von freier Gastronomie unterscheidet

Die drei fundamentalen Unterschiede

1. Der Preis steht fest, bevor Sie kalkulieren

In der freien Gastronomie kalkulieren Sie den Wareneinsatz, schlagen Gemeinkosten und Marge auf und kommen auf den Verkaufspreis. Die typischen Wareneinsatz-Richtwerte nach Betriebsart liegen dort bei 25–30 %. In der Kantine ist es umgekehrt: Der Verkaufspreis liegt bei 3,50–6,50 € — weil der Auftraggeber (Arbeitgeber, Schulträger, Klinik) ihn so festlegt. Ihre Kalkulation muss zeigen, ob Sie innerhalb dieses Rahmens arbeiten können.

2. Es gibt einen Zuschuss

Die Differenz zwischen dem, was das Essen kostet, und dem, was der Mitarbeiter zahlt, übernimmt der Arbeitgeber. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, hängt vom Vertrag, von der Unternehmenspolitik und von den steuerlichen Grenzen ab.

3. Volumen statt Marge

Ein Restaurant macht 80–120 Essen am Tag. Eine mittelgroße Betriebskantine macht 200–500. Das verändert alles: Einkaufskonditionen, Personalplanung, Energiekosten pro Portion und die akzeptable Marge pro Teller.

Kantinentypen und ihre Kostenstruktur

TypEssen/TagWE pro MahlzeitPersonalkostenTypischer Zuschuss
Kleine Betriebskantine (50–100 MA)40–802,20–3,00 €35–40 %2,00–4,00 €/Essen
Mittlere Betriebskantine (200–500 MA)150–3501,80–2,50 €30–35 %3,00–5,00 €/Essen
Große Kantine / Konzern (1.000+ MA)500–2.0001,50–2,20 €28–32 %3,50–6,00 €/Essen
Schulküche / Kita100–4001,20–2,00 €25–30 %variiert (Elternbeitrag + Kommune)
Klinik / Pflegeheim200–8001,80–2,80 €30–35 %Pflegesatz / DRG

Sachbezugswerte 2026: Die steuerliche Grenze

Die Zahlen, die alles bestimmen

Der Sachbezugswert ist der Betrag, den das Finanzamt für eine Mahlzeit ansetzt, wenn der Arbeitgeber sie verbilligt oder kostenlos abgibt. Zahlt der Mitarbeiter weniger als den Sachbezugswert, ist die Differenz lohnsteuerpflichtig.

MahlzeitSachbezugswert 2026Maximaler steuerfreier ZuschussGesamt steuerfrei möglich
Frühstück2,37 €3,10 €5,47 €
Mittagessen4,57 €3,10 €7,67 €
Abendessen4,57 €3,10 €7,67 €
Verpflegung/Tag11,51 €
Verpflegung/Monat345,00 €

Was das in der Praxis bedeutet

Szenario 1: Mitarbeiter zahlt 4,00 € für das Mittagessen

  • Sachbezugswert: 4,57 €
  • Mitarbeiter zahlt: 4,00 €
  • Differenz: 0,57 € → lohnsteuerpflichtig (oder Arbeitgeber zahlt Pauschale)

Szenario 2: Mitarbeiter zahlt 5,00 € für das Mittagessen

  • Sachbezugswert: 4,57 €
  • Mitarbeiter zahlt: 5,00 € → über Sachbezugswert, kein geldwerter Vorteil
  • Aber: Arbeitgeber kann zusätzlich bis zu 3,10 € steuerfrei zuschießen

Szenario 3: Kantine ist ausgelagert an Caterer

  • Arbeitgeber bezuschusst die Mahlzeit, Caterer stellt Rechnung
  • Zuschuss bis 3,10 € pro Mahlzeit → steuerfrei
  • Sachbezugswert greift nur, wenn Arbeitgeber die Mahlzeit „gewährt” (eigene Kantine oder vertraglich gebundener Caterer)

Die steuerliche Gestaltung ist komplex — einen aktuellen Überblick über die Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026 und ihre Auswirkungen auf Speise- und Getränkepreise finden Sie in unserem separaten Guide. Besprechen Sie die Detailfragen mit Ihrem Steuerberater — aber kalkulieren Sie vorher, ob die Zahlen überhaupt aufgehen.

Vollkostenrechnung: Was eine Kantinenmahlzeit wirklich kostet

Rechenbeispiel: Betriebskantine, 250 Essen/Tag

KostenartMonatPro Mahlzeit (5.500 Essen/Monat)
Wareneinsatz (Lebensmittel)11.000 €2,00 €
Personal (Koch, Küchenhilfen, Kassierer)14.000 €2,55 €
Miete / Raumkosten (anteilig)2.500 €0,45 €
Energie (Strom, Gas, Wasser)1.800 €0,33 €
Geräte, Wartung, Reinigung900 €0,16 €
Verwaltung (Abrechnung, Hygiene, HACCP)600 €0,11 €
Vollkosten30.800 €5,60 €

Wenn der Mitarbeiter 4,50 € zahlt, muss der Arbeitgeber 1,10 € pro Mahlzeit zuschießen. Das klingt wenig — macht aber bei 5.500 Essen im Monat 6.050 € monatlich oder 72.600 € im Jahr.

Die versteckten Kosten

Was in der Aufstellung fehlt und oft übersehen wird:

  • Schwund und Überproduktion: In Kantinen werden 8–15 % der produzierten Mahlzeiten nicht verkauft — ein Problem, das auch bei Buffets in der Hotelgastronomie mit 12–20 % Schwund bekannt ist. Bei 250 Essen/Tag und 2,00 € Wareneinsatz sind das 40–75 € pro Tag — 880–1.650 € im Monat
  • Sonderwünsche: Vegane/vegetarische Alternativen, Allergiker-Kost, halal — jede Linie erhöht den Aufwand
  • Personalausfälle: Krankheitsvertretung, Urlaubsplanung — eine Kantine kann nicht schließen
  • Investitionsabschreibung: Konvektomat (15.000–40.000 €), Spülstraße (20.000–50.000 €), Ausgabetheke — alles muss einkalkuliert werden

Zuschussmodelle: Wer zahlt was?

Modell 1: Eigenbetrieb

Der Arbeitgeber betreibt die Kantine selbst: eigenes Personal, eigener Einkauf, eigene Küche.

  • Vorteil: Volle Kontrolle über Qualität und Kosten
  • Nachteil: Hoher Verwaltungsaufwand, personalintensiv, Arbeitgeberpflichten
  • Typisch für: Konzerne, Behörden, Krankenhäuser

Modell 2: Fremdbewirtschaftung (Caterer)

Ein Caterer (Compass, Sodexo, Aramark, Dussmann oder regionale Anbieter) übernimmt den Betrieb.

  • Management-Fee-Modell: Arbeitgeber zahlt alle Kosten + Managementgebühr an Caterer (5–12 % vom Umsatz). Risiko liegt beim Arbeitgeber.
  • Pacht-Modell: Caterer zahlt Pacht, trägt das unternehmerische Risiko, kalkuliert eigenständig. Arbeitgeber subventioniert über Essenszuschuss.
  • Mischmodelle: Arbeitgeber stellt Räume und Geräte, Caterer bringt Personal und Ware.

Modell 3: Essenszuschuss ohne Kantine

Kein eigener Betrieb — der Arbeitgeber bezuschusst externe Mahlzeiten (Restaurant, Lieferdienst, digitale Essenskarte).

  • Zuschuss: bis 3,10 € steuerfrei pro Arbeitstag (2026)
  • Vorteil: Kein Investitionsbedarf, kein Personal, kein Küchenrisiko
  • Nachteil: Weniger Kontrolle über Qualität, höhere Kosten pro Mahlzeit für den Mitarbeiter

Kalkulation für Ausschreibungen

Was der Auftraggeber wissen will

Wenn Sie als Caterer eine Betriebskantine übernehmen wollen, braucht der Auftraggeber:

  1. Wareneinsatz pro Mahlzeit — aufgeschlüsselt nach Menülinie (Standard, Veggie, Tagesgericht)
  2. Personalplanung — wie viele Kräfte für wie viele Essen
  3. Gesamtkalkulation — alle Kosten, transparent aufgeschlüsselt
  4. Preis pro Essen — was der Mitarbeiter zahlen soll
  5. Zuschussbedarf — was der Arbeitgeber beisteuern muss

Kalkulationsbeispiel: Drei Menülinien

MenülinieWareneinsatzZielverkaufspreisWE-Quote
Tagesgericht (Hausmannskost)1,60 €4,20 €38,1 %
Menü Classic (2 Komponenten + Beilage + Dessert)2,20 €5,50 €40,0 %
Menü Vital (vegetarisch/vegan)1,40 €4,80 €29,2 %
Salat-Bowl (Self-Service)1,80 €5,00 €36,0 %

Die vegetarische Linie hat den niedrigsten Wareneinsatz — deshalb ist sie aus Kalkulationssicht die attraktivste. Betriebswirtschaftlich clever: den Veggie-Anteil steigern.

Die Teilnahmequote entscheidet

Der größte Unsicherheitsfaktor in der Kantinen-Kalkulation: Wie viele Mitarbeiter essen tatsächlich in der Kantine?

TeilnahmequoteBei 500 MitarbeiternAuswirkung
60 % (gut)300 Essen/TagFixkostendegression, profitable Kalkulation möglich
40 % (mittel)200 Essen/TagFixkosten pro Essen steigen um 50 %, enger Spielraum
25 % (schlecht)125 Essen/TagKantine ist kaum wirtschaftlich, Zuschuss muss steigen

Eine niedrige Teilnahmequote ist das größte Risiko. Und sie hängt ab von: Lage des Unternehmens (Innenstadt mit Alternativen vs. Gewerbegebiet), Qualität des Essens, Preisgestaltung, Atmosphäre und Zeitfenster (30 Minuten Mittagspause vs. 60 Minuten).

Die vier häufigsten Fehler in der Kantinen-Kalkulation

1. Nur den Wareneinsatz rechnen

Ein Wareneinsatz von 2,00 € bei einem Verkaufspreis von 4,50 € sieht nach 55 % Rohertrag aus. Aber nach Personal (2,50 €), Energie (0,30 €) und Nebenkosten (0,60 €) bleiben -0,90 €. Die Kantine macht Verlust — und niemand merkt es, weil nur der Wareneinsatz kontrolliert wird.

2. Überproduktion hinnehmen

„Lieber etwas mehr kochen als zu wenig” klingt nach gutem Service. Bei 15 % Überproduktion und 250 Portionen sind das 37 Portionen à 2,00 € = 74 € pro Tag = 1.628 € im Monat. In einem Jahr: fast 20.000 €. Die Lösung: Bestellsysteme (digital oder analog), Erfahrungswerte nach Wochentag, flexible Menüs, die Reste verwerten.

3. Die Teilnahmequote überschätzen

Der häufigste Fehler bei Ausschreibungen: mit 60 % Teilnahmequote kalkulieren, aber nur 35 % erreichen. Die Fixkosten (Personal, Miete, Energie) bleiben gleich — der Umsatz fehlt. Kalkulieren Sie konservativ mit 35–40 % und freuen Sie sich, wenn es mehr wird.

4. Sachbezugswerte ignorieren

Wenn der Arbeitgeber das Essen zu stark subventioniert, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Die Lohnbuchhaltung wird komplexer, die Mitarbeiter zahlen Steuern auf den Zuschuss, und die Akzeptanz der Kantine sinkt. Die Sachbezugswerte sind keine Empfehlung — sie sind eine steuerliche Grenze.

Besonderheiten: Schulen, Kitas und Kliniken

Schulverpflegung

  • Preisgrenze oft politisch gesetzt: 3,50–4,50 € pro Mahlzeit (inkl. Getränk)
  • DGE-Qualitätsstandards empfohlen, in manchen Bundesländern verpflichtend
  • Wareneinsatz-Spielraum: 1,00–1,80 € — extrem eng
  • Subventioniert durch Kommune, Elternbeiträge und teilweise Landesmittel

Klinik und Pflegeheim

  • Verpflegungskosten sind Teil des Pflegesatzes oder der DRG-Fallpauschale
  • Drei Mahlzeiten + Zwischenmahlzeiten pro Tag und Patient
  • Wareneinsatz pro Patient/Tag: 5,50–9,00 €
  • Sonderkostformen (Diabetiker, püriert, passiert) erhöhen Aufwand erheblich

Diese Woche noch umsetzen

  • Rechnen Sie die Vollkosten pro Mahlzeit — nicht nur den Wareneinsatz, sondern alle Kosten inklusive Personal, Miete, Energie und Verwaltung
  • Prüfen Sie die Sachbezugswerte 2026: Liegt der Mitarbeiterpreis über oder unter dem Sachbezugswert? Was bedeutet das steuerlich?
  • Messen Sie die tatsächliche Überproduktion eine Woche lang — wie viele Portionen bleiben übrig?
  • Klären Sie mit dem Steuerberater, wie der Essenszuschuss aktuell versteuert wird — und ob die Gestaltung optimal ist
  • Berechnen Sie den Wareneinsatz für Ihr vegetarisches Menü separat — ist es günstiger als das Fleischmenü?

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Häufig gestellte Fragen

Wie kalkuliert man Kantinenessen richtig?

Anders als in der freien Gastronomie: Der Verkaufspreis ist oft gedeckelt (3,50–6,50 € pro Mahlzeit), der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, und der Sachbezugswert begrenzt die steuerfreie Abgabe. Die Kalkulation beginnt beim Wareneinsatz (1,50–2,80 € pro Mahlzeit), addiert Personal-, Energie- und Raumkosten und prüft dann, ob der Zuschuss die Lücke schließt.

Was ist der Sachbezugswert für Mahlzeiten 2026?

Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt 2026 bundesweit 4,57 €, für ein Frühstück 2,37 €. Der maximale steuerfreie Essenszuschuss liegt bei 7,67 € pro Arbeitstag (4,57 € Sachbezugswert + 3,10 € Zuschuss). Alles darüber ist lohnsteuerpflichtig.

Was kostet eine Kantine den Arbeitgeber pro Mitarbeiter?

Zwischen 5 und 12 € pro Mahlzeit, wenn man alle Kosten einrechnet — nicht nur den Wareneinsatz, sondern auch Personal, Miete, Energie, Ausstattung und Verwaltung. Bei 200 Essensteilnehmern pro Tag und 220 Arbeitstagen sind das 220.000–528.000 € im Jahr. Der Mitarbeiter zahlt davon typischerweise 3,50–5,50 €, den Rest trägt der Arbeitgeber.

Welcher Wareneinsatz ist für eine Kantine normal?

35–45 % bezogen auf den Verkaufspreis an den Mitarbeiter — deutlich höher als in der freien Gastronomie (25–30 %). Das liegt am gedeckelten Preis: Wenn das Essen nur 4,50 € kostet und der Wareneinsatz 2,00 € beträgt, sind das 44 %. Bezogen auf die Vollkosten (inkl. Zuschuss) liegt der Wareneinsatz bei 20–30 %.

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