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Franchisevertrag Gastronomie prüfen: 7 Klauseln, die Sie vor der Unterschrift verstehen müssen

Franchisevertrag in der Gastronomie prüfen — die wichtigsten Vertragsklauseln, versteckte Kosten und juristische Fallstricke. Mit Checkliste für die Vertragsverhandlung.

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Franchisevertrag Gastronomie prüfen: 7 Klauseln, die Sie vor der Unterschrift verstehen müssen

Sie haben sich für ein Franchise-System entschieden. Die Marke überzeugt, die Standortanalyse sieht gut aus, der Businessplan rechnet sich — auf dem Papier. Der Franchise-Berater schickt den Vertrag. 62 Seiten. Sie blättern durch, lesen die Präambel, überfliegen die Gebührenstruktur, und denken: „Sieht vernünftig aus.”

Genau so unterschreiben die meisten. Und genau das ist das Problem.

Ein Franchisevertrag ist kein Mietvertrag. Es ist ein Regelwerk, das für die nächsten 10–20 Jahre bestimmt, was Sie dürfen, was Sie müssen, was Sie nicht dürfen — und was passiert, wenn Sie rauswollen. Und in Deutschland gibt es kein Franchisegesetz, das Sie schützt. Kein Sonderrecht für Franchisenehmer. Der Vertrag ist Ihr einziger Schutz.

In unserem Franchise-Kostenguide haben wir gezeigt, was ein Franchise wirklich kostet. Dieser Guide geht einen Schritt weiter: Er zeigt, wo im Vertrag die Fallen stecken — und wie Sie sie entschärfen, bevor Sie unterschreiben.

Warum Deutschland ein Sonderfall ist

In Frankreich gibt es seit 1989 das Loi Doubin — Franchisegeber müssen Ihnen 20 Tage vor Vertragsschluss ein vollständiges Informationspaket geben. In den USA schreibt die FTC Rule eine detaillierte Offenlegung vor. In Italien regelt das Gesetz Nr. 129/2004 die Mindeststandards.

In Deutschland? Nichts davon. Es gilt das allgemeine Vertragsrecht (BGB). Franchiseverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB — aber nur, wenn eine Klausel Sie unangemessen benachteiligt. Und was „unangemessen” ist, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Jahre später.

Was Sie haben:

  • Vorvertragliche Aufklärungspflicht: Der Franchisegeber muss Sie über das System, die Kosten und die wirtschaftliche Lage ehrlich informieren. Tut er es nicht, können Sie Schadensersatz fordern — aber beweisen müssen Sie es.
  • IHK-Beratung: Die Industrie- und Handelskammer bietet kostenlose Erstberatung zu Franchiseverträgen. Nutzen Sie das.
  • DFV-Siegel: Der Deutsche Franchise-Verband prüft seine Mitglieder — aber die Mitgliedschaft ist freiwillig, und nicht jedes System ist Mitglied.

Was Sie nicht haben: einen gesetzlichen Mindestschutz.

Deshalb zählt jede Klausel.

Die 7 Klauseln, die über Ihr Franchise entscheiden

1. Gebührenstruktur — Was Sie wirklich zahlen

Die offensichtlichen Gebühren kennen Sie:

GebührTypischer SatzBei 40.000 € Monatsumsatz (netto)
Eintrittsgebühr (einmalig)10.000–30.000 €
Laufende Franchisegebühr4–8 %1.600–3.200 €/Monat
Werbegebühr2–5 %800–2.000 €/Monat
Sichtbare Monatsbelastung2.400–5.200 €

Was im Vertrag oft in Nebensätzen steht:

Versteckte KostenWo im VertragTypische Belastung
IT-/Kassensystem (Pflicht)„Technische Standards”150–400 €/Monat
Pflicht-Renovierung alle 5–7 Jahre„Instandhaltungspflichten”30.000–100.000 €
Einkaufsbindung (über Marktpreis)„Bezugspflichten”5–15 % Aufschlag auf Warenkosten
Schulungsgebühren neue MA„Personalqualifikation”500–2.000 € pro Person
Qualitätsaudits„Kontrollrechte”500–1.500 € pro Audit, 2–4x/Jahr
Mystery-Shopping„Qualitätssicherung”200–500 €/Quartal

Was das bedeutet: Die sichtbare Gebühr von 5–8 % wird schnell zu 12–18 % Gesamtbelastung. Bei 40.000 € Monatsumsatz sind das nicht 2.400 €, sondern 4.800–7.200 €. Jeden Monat.

Worauf Sie achten müssen:

  • Sind alle Gebühren im Vertrag abschließend aufgelistet? Oder gibt es eine Öffnungsklausel („Der Franchisegeber kann weitere Gebühren einführen”)?
  • Werden die Gebühren vom Brutto- oder Nettoumsatz berechnet? Bei 19 % MwSt auf Getränke ist der Unterschied erheblich.
  • Gibt es eine Umsatzgarantie oder Mindestumsatzklausel, unter der die Gebühren trotzdem fällig sind?

2. Bezugspflichten — Der stille Margenkiller

Fast jedes Franchise-System schreibt vor, bei welchen Lieferanten Sie einkaufen müssen. Das hat gute Gründe: einheitliche Qualität, Markenstandards, Lebensmittelsicherheit. Aber es hat auch einen Preis.

Wie Bezugsbindung Ihre Marge frisst:

ProduktMarktpreis (Metro/Großhandel)SystemlieferantAufschlag
Rindfleisch (kg)12,50 €14,80 €+18 %
Pommes TK (10 kg)8,90 €10,20 €+15 %
Servietten (1.000 Stk.)22,00 €28,50 €+30 %
Reinigungsmittel (Set)45,00 €62,00 €+38 %

Hintergrund: Manche Franchisegeber verhandeln tatsächlich bessere Konditionen durch Mengenrabatte. Andere kassieren Rückvergütungen (Kickbacks) von 1–3 % vom Systemlieferanten — das Geld fließt an den Franchisegeber, nicht an Sie.

Im Vertrag prüfen:

  • Gibt es eine vollständige Bezugspflicht oder nur für bestimmte Kernprodukte?
  • Dürfen Sie lokale Produkte zusätzlich beziehen? (Wichtig für saisonale Speisekarten)
  • Wie werden Preiserhöhungen der Systemlieferanten gehandhabt? Gibt es eine Preisdeckelung?
  • Hat der Franchisegeber offengelegt, ob und in welcher Höhe er Rückvergütungen von Lieferanten erhält?

→ Mehr zur Lieferantenbewertung

3. Gebietsschutz — Ihr Revier oder Freiwild?

Gebietsschutz klingt selbstverständlich. Ist es aber nicht.

Art des SchutzesWas es bedeutetRisiko
ExklusivgebietKein weiterer Franchisenehmer im definierten RadiusNiedrig — aber prüfen Sie den Radius
VorzugsgebietSie werden bei neuen Standorten im Gebiet zuerst gefragtMittel — Franchisegeber entscheidet letztlich
Kein GebietsschutzFranchisegeber kann jederzeit einen zweiten Standort in Ihrer Straße eröffnenHoch

Realer Fall: Ein Franchisenehmer einer Burger-Kette in München eröffnete 2023 seinen Standort. Eineinhalb Jahre später eröffnete das gleiche System 800 Meter entfernt einen zweiten Standort — mit einem neuen Franchisenehmer. Der Umsatz des ersten Standorts sank um 22 %. Im Vertrag stand: „Ein Gebietsschutz wird nicht gewährt.”

Worauf Sie achten müssen:

  • Ist das Gebiet klar definiert (Straßennamen, Postleitzahlen, Radius in Kilometern)?
  • Gilt der Schutz auch für Lieferdienste und Online-Bestellungen aus Ihrem Gebiet?
  • Kann der Franchisegeber das Gebiet nachträglich verkleinern?
  • Was passiert, wenn Ihr Umsatz unter eine bestimmte Schwelle fällt — verlieren Sie dann den Gebietsschutz?

4. Laufzeit und Kündigung — Der goldene Käfig

KlauselFranchisenehmer-freundlichFranchisenehmer-feindlich
Laufzeit10 Jahre mit Option auf 5 Jahre Verlängerung20 Jahre ohne Verlängerungsoption
Ordentliche Kündigung12 Monate zum Laufzeitende, beidseitigNur Franchisegeber darf ordentlich kündigen
Außerordentliche KündigungBei schweren Vertragsverletzungen, beidseitigEinseitig zugunsten des Franchisegebers
Vertragsstrafe bei AusstiegMaximal 6 Monatsgebühren12–24 Monatsgebühren
Automatische VerlängerungNur mit aktiver Zustimmung beider SeitenAutomatisch, wenn nicht 18 Monate vorher widersprochen

Die kritische Frage: Was passiert am Ende der Laufzeit?

Drei Szenarien:

  1. Verlängerung: Sie machen weiter — aber zu welchen Bedingungen? Oft verlangt der Franchisegeber bei Verlängerung eine erneute Eintrittsgebühr oder die Anpassung an aktuelle (meist höhere) Gebührensätze.
  2. Ende ohne Verlängerung: Sie geben den Standort ab. Wer bekommt die Ablöse für den Ausbau? Wer übernimmt den Mietvertrag? Wer kauft Ihre Einrichtung?
  3. Vorzeitiger Ausstieg: Vertragsstrafe + Wettbewerbsverbot + Investitionsverlust.

Praxis-Tipp: Verhandeln Sie eine Ausstiegsklausel mit einer gestaffelten Vertragsstrafe — zum Beispiel: Im ersten Jahr 12 Monatsgebühren, ab dem fünften Jahr nur noch 3 Monatsgebühren. Das ist fair und in der Branche nicht unüblich.

5. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot — Was nach dem Ende kommt

Nach dem Ende des Franchisevertrags dürfen Sie in den meisten Fällen kein ähnliches Restaurant im gleichen Gebiet betreiben. Das ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.

Rechtliche Grenzen in Deutschland:

  • Maximale Dauer: 1 Jahr (kartellrechtliche Grenze, BGH-Rechtsprechung)
  • Räumlich begrenzt: Muss sich auf das ehemalige Vertragsgebiet beziehen
  • Sachlich begrenzt: Nur im gleichen Marktsegment (wenn Sie einen Burger-Franchise hatten, dürfen Sie ein italienisches Restaurant eröffnen)
  • Karenzentschädigung: Der Franchisegeber muss Ihnen für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zahlen — vergleichbar mit dem Arbeitsrecht. Fehlt diese Klausel, ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.

Was im Vertrag oft fehlt:

  • Die Karenzentschädigung — viele Franchisegeber „vergessen” sie. Ohne Entschädigung ist das Verbot rechtlich angreifbar.
  • Eine klare Definition, was „gleiches Marktsegment” bedeutet.
  • Die Regelung, ob Sie Ihr Personal mitnehmen dürfen.

6. Kontroll- und Eingriffsrechte — Wer hat wirklich das Sagen?

Als Franchisenehmer sind Sie rechtlich selbstständig. Wirtschaftlich sind Sie es oft nicht.

Typische Kontrollrechte des Franchisegebers:

BereichWas der Franchisegeber darfWas das für Sie bedeutet
SpeisekarteÄnderungen vorgeben und verbietenSie können kein lokales Sondergericht anbieten, ohne Freigabe
ÖffnungszeitenMindest-Öffnungszeiten vorschreibenAuch wenn der Montag ein Verlustgeschäft ist
PreisePreise empfehlen oder vorschreibenPreisbindung ist kartellrechtlich heikel — aber „Preisempfehlungen” sind de facto Standard
PersonalMindest-Schulungen und QualifikationenKosten für Schulungen tragen Sie
EinrichtungStandards für Design und AusstattungPflicht-Renovierung alle 5–7 Jahre
DigitalesSocial-Media-Richtlinien, Online-AuftritteEigene Google-Bewertungen beantworten? Nur mit Freigabe

Die rote Linie: Es gibt einen Unterschied zwischen „Qualitätsstandards sichern” und „wirtschaftliche Entscheidungen des Franchisenehmers übernehmen”. Wenn der Franchisegeber Ihnen vorschreibt, wann Sie öffnen, was Sie verkaufen und zu welchem Preis — dann sind Sie kein Unternehmer, sondern ein Filialleiter mit eigenem Risiko.

Im Vertrag prüfen:

  • Gibt es Bereiche, in denen Sie freie Entscheidung haben?
  • Wie schnell muss der Franchisegeber auf Freigabeanfragen reagieren?
  • Was passiert, wenn Sie eine Weisung für wirtschaftlich falsch halten?

7. Mietvertrag und Standort — Das trojanische Pferd

In vielen Franchise-Systemen läuft der Mietvertrag über den Franchisegeber. Sie sind Untermieter. Das hat Vorteile (der Franchisegeber verhandelt oft bessere Konditionen) — und einen massiven Nachteil.

Das Problem: Wenn der Franchisevertrag endet — egal ob regulär oder durch Kündigung — verlieren Sie automatisch auch den Mietvertrag. Und damit Ihren Standort. Ihre gesamte Investition in den Ausbau ist weg.

Drei Modelle in der Praxis:

ModellFür FranchisenehmerRisiko
Eigener MietvertragSie mieten direkt vom VermieterGering — Standort bleibt bei Ihnen
UntermietvertragFranchisegeber ist HauptmieterHoch — Standort geht bei Vertragsende verloren
HybridmodellMietvertrag geht bei Vertragsende auf Sie überMittel — hängt von der konkreten Klausel ab

Im Vertrag prüfen:

  • Wer ist Hauptmieter?
  • Was passiert mit dem Mietvertrag bei Ende des Franchisevertrags?
  • Gibt es eine Übernahmeklausel für den Mietvertrag?
  • Werden Ihre Ausbaukosten bei Vertragsende erstattet?

→ Mehr zu Pacht und Miete in der Gastronomie

Die Vertragsverhandlung: Was verhandelbar ist — und was nicht

Franchiseverträge sind Formularverträge. Aber das heißt nicht, dass alles in Stein gemeißelt ist. In der Praxis sind folgende Punkte verhandelbar:

KlauselVerhandelbar?Strategie
Franchisegebühr (%)⚠️ SeltenBei mehreren Standorten eher möglich
Eintrittsgebühr✅ ManchmalRatenzahlung oder Reduzierung bei Bestandsübernahme
Gebietsschutz-Radius✅ OftKonkrete Postleitzahlen statt vager Umkreisangabe
Renovierungsintervall✅ ManchmalVon 5 auf 7 Jahre verlängern
Vertragslaufzeit⚠️ SeltenKürzere Erstlaufzeit mit Verlängerungsoption
Vertragsstrafe✅ OftStaffelung nach Vertragsjahren
Wettbewerbsverbot✅ OftDauer und Radius reduzieren
Einkaufsbindung✅ ManchmalTeilbefreiung für lokale Produkte
Mietvertrag-Modell✅ OftAuf eigenen Mietvertrag bestehen

Tipp: Verhandeln Sie nie allein. Gehen Sie mit Ihrem Fachanwalt und Ihrem Finanzplan in die Verhandlung. Der Franchisegeber hat einen Rechtsabteilung — Sie brauchen mindestens einen Experten auf Ihrer Seite.

Vor der Unterschrift: Die Prüfcheckliste

1. Sprechen Sie mit bestehenden Franchisenehmern

Nicht mit denen, die der Franchisegeber Ihnen empfiehlt. Suchen Sie selbst. Fahren Sie zu zwei oder drei Standorten, sprechen Sie mit den Inhabern. Fragen Sie:

  • Stimmt der Umsatz mit den Zahlen überein, die der Franchisegeber kommuniziert?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung (alle Gebühren, nicht nur die offizielle)?
  • Was würden sie heute anders machen?
  • Wie reagiert die Zentrale auf Probleme?

2. Rechnen Sie den Worst Case durch

Nicht den Businessplan des Franchisegebers — Ihren eigenen. Mit konservativen Umsatzannahmen, realistischen Personalkosten und allen Gebühren.

Die entscheidende Rechnung:

Monatsumsatz (netto):                    35.000 €
- Wareneinsatz (30 %):                  -10.500 €
- Personalkosten (33 %):                -11.550 €
- Franchisegebühr (6 %):                 -2.100 €
- Werbegebühr (3 %):                     -1.050 €
- IT + sonstige Gebühren:                  -500 €
- Pacht/Miete:                           -3.200 €
- Energie, Versicherung, AfA:            -2.800 €
─────────────────────────────────────────────────
= Verbleibt:                              3.300 €
= Unternehmerlohn vor Steuern:            3.300 €

3.300 € für einen Unternehmer, der 200.000–400.000 € investiert hat und 60–70 Stunden pro Woche arbeitet. Rechnet sich das?

→ Vergleichen Sie mit einem eigenen Konzept ohne Franchise

3. Die Checkliste für den Anwaltstermin

Nehmen Sie diese Punkte mit zum Fachanwalt:

  • Sind alle Gebühren abschließend aufgelistet — keine Öffnungsklausel?
  • Ist der Gebietsschutz klar definiert (PLZ, Radius, Liefergebiet)?
  • Können Sie ordentlich kündigen, und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
  • Wie hoch ist die Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausstieg — und ist sie gestaffelt?
  • Enthält das Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung?
  • Wer ist Hauptmieter? Geht der Mietvertrag bei Vertragsende auf Sie über?
  • Können Sie lokale Produkte zukaufen oder besteht vollständige Bezugspflicht?
  • Wie oft und auf wessen Kosten finden Qualitätsaudits statt?
  • Was passiert bei Verlängerung — gelten die alten oder neue Konditionen?
  • Hat der Franchisegeber Rückvergütungen von Lieferanten offengelegt?

Diese Woche noch umsetzen

  • Ihren Franchisevertrag (oder den Entwurf) komplett durchlesen — nicht überfliegen
  • Die tatsächliche Gesamtbelastung berechnen: Franchisegebühr + Werbegebühr + IT + Schulungen + Einkaufsaufschlag
  • Einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht suchen (IHK-Verzeichnis oder DFV-Empfehlung)
  • Zwei bestehende Franchisenehmer besuchen — ohne Terminvereinbarung über den Franchisegeber
  • Die Worst-Case-Rechnung durchführen: Was bleibt bei 30 % weniger Umsatz als geplant?
  • Prüfen, ob Ihr System DFV-Mitglied ist — und falls nicht, warum nicht

Ob Franchise oder eigenes Konzept — die Rezeptkalkulation ist die Basis jeder Gastronomie. KitchenCost berechnet Ihre Rezeptkosten und zeigt sofort, wo Ihre Marge liegt — unabhängig davon, welches Gebührenmodell über Ihnen steht. Kostenlos im App Store.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Franchisevertrag von einem Anwalt prüfen lassen?

Unbedingt — und zwar von einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, nicht vom Hausanwalt. Franchiseverträge sind 40–80 Seiten lang und enthalten Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber massive finanzielle Folgen haben. Die Prüfung kostet 1.500–3.000 €. Das klingt viel, aber wenn Sie bedenken, dass ein typischer Franchisevertrag 10–20 Jahre Bindung bei 200.000–600.000 € Investition bedeutet, sind 2.000 € Anwaltskosten die günstigste Versicherung, die Sie je abschließen.

Wie lange läuft ein Franchisevertrag in der Gastronomie?

Die meisten Gastronomie-Franchiseverträge laufen 10–20 Jahre, oft mit automatischer Verlängerung um 5 Jahre. Kürzere Laufzeiten (5 Jahre) sind selten und deuten entweder auf ein junges System oder ein bewusst flexibles Modell hin. Wichtig: Die lange Laufzeit allein ist nicht das Problem — problematisch wird es, wenn der Franchisegeber einseitig kündigen kann, Sie aber nicht. Achten Sie auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen (meist 12 Monate zum Laufzeitende) und ob es außerordentliche Kündigungsgründe für Sie als Franchisenehmer gibt.

Was passiert, wenn ich den Franchisevertrag vorzeitig kündigen will?

Das wird teuer. Die meisten Verträge sehen Vertragsstrafen von 6–24 Monatsgebühren vor — bei einem System mit 5 % Umsatzgebühr und 30.000 € Monatsumsatz sind das 9.000–36.000 €. Dazu kommt: Sie verlieren oft den Standort (Untermietvertrag über den Franchisegeber), müssen das Nachvertragliche Wettbewerbsverbot einhalten (bis zu 1 Jahr, kein eigenes Restaurant im gleichen Segment), und Ihre Investition in den Ausbau geht verloren. Deshalb ist die Ausstiegsklausel die wichtigste Klausel im gesamten Vertrag.

Welche versteckten Kosten stecken in einem Franchisevertrag?

Neben der offensichtlichen Franchisegebühr (4–8 % vom Nettoumsatz) und der Werbegebühr (2–5 %) kommen häufig dazu: Pflicht-Renovierungen alle 5–7 Jahre (30.000–100.000 €), IT-Gebühren für das Kassensystem (150–400 €/Monat), Einkaufsbindung an teurere Systemlieferanten (5–15 % über Marktpreis), Schulungsgebühren für neue Mitarbeiter (500–2.000 € pro Person), Qualitätsaudits auf Ihre Kosten (500–1.500 € pro Audit). Rechnen Sie mit 12–18 % Gesamtbelastung auf den Nettoumsatz — nicht nur die 5–8 %, die im Franchise-Prospekt stehen.

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