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Betriebsprüfung Gastronomie: Was das Finanzamt prüft — und wie Sie vorbereitet sind

Betriebsprüfung in der Gastronomie vorbereiten — Kassennachschau, GoBD, Verfahrensdokumentation, Zählprotokolle und die häufigsten Fehler, die teuer werden.

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Betriebsprüfung Gastronomie: Was das Finanzamt prüft — und wie Sie vorbereitet sind

Es ist Dienstagvormittag, 10:30 Uhr. Das Mittagsgeschäft ist noch nicht angelaufen, Sie sind allein im Laden und kontrollieren die Lieferung. Dann steht jemand an der Theke. Kein Gast — sondern ein Mensch mit Dienstausweis: Kassennachschau.

Ab jetzt haben Sie keine Vorbereitungszeit mehr. Der Prüfer darf Ihre Kasse öffnen, das Bargeld zählen, Tagesabschlüsse einsehen, die TSE prüfen und die letzten Stornierungen ansehen. Wenn alles stimmt, ist er in zwei Stunden wieder weg. Wenn nicht, wird aus der Kassennachschau eine Betriebsprüfung — und dann wird es teuer.

Die Gastronomie ist die meistgeprüfte Branche in Deutschland. Hoher Bargeldanteil, komplexe Warenströme, saisonale Schwankungen — das Finanzamt weiß, wo die Risiken liegen. Und seit 2025 hat es neue Werkzeuge: die Kassenmeldepflicht, automatisierte Datenabgleiche und den Anspruch, bei Betriebsprüfungen die betriebseigenen Rezepte und Einkaufsdaten zu nutzen statt pauschaler Richtsätze.

Was der Prüfer sucht

Die drei Prüfungsschwerpunkte in der Gastronomie

SchwerpunktWas geprüft wirdWarum gerade hier
1. KassenführungTSE, Tagesabschlüsse, Stornoquote, Kassendifferenzen60–70 % der Beanstandungen betreffen die Kasse
2. WareneinsatzabgleichEinkauf vs. Umsatz: Passt der Wareneinsatz zum gemeldeten Umsatz?Zu niedriger Umsatz bei hohem Einkauf = Verdacht auf Schwarzeinnahmen
3. PersonalkostenStundenaufzeichnungen, Mindestlohn, SchwarzarbeitGastro hat die höchste Schwarzarbeitsquote aller Branchen

Der Wareneinsatzvergleich: So rechnet das Finanzamt

Das Finanzamt prüft nicht nur Belege — es rechnet nach. Und zwar so:

Wareneinsatzquote = Wareneinkauf (lt. Rechnungen) ÷ Umsatz (lt. Kasse/Steuer)

Richtwert Gastronomie: 25–35 % (je nach Betriebsart)

Wenn Ihr gemeldeter Umsatz eine Wareneinsatzquote von 45 % ergibt, fragt der Prüfer: Wo ist der fehlende Umsatz? Entweder Sie verschwenden massiv Ware — oder Sie buchen nicht alles über die Kasse.

Neu ab 2026: Bei Betriebsprüfungen ab 2026 müssen die Prüfer den internen Betriebsvergleich priorisieren. Das heißt: Sie berechnen den erwarteten Umsatz anhand Ihrer tatsächlichen Rezepturen und Einkaufsdaten — nicht mehr nach den allgemeinen Richtsätzen des Bundesfinanzministeriums. Wenn Sie keine standardisierten Rezepturen vorweisen können, hat der Prüfer Spielraum bei der Schätzung.

Richtwerte nach Betriebsart

BetriebsartWareneinsatzquote (Richtwert)Personalkosten (Richtwert)Rohgewinn I
Restaurant (gutbürgerlich)28–33 %30–38 %67–72 %
Pizzeria/Lieferservice30–36 %25–32 %64–70 %
Imbiss/Takeaway35–42 %15–22 %58–65 %
Café/Bäckerei25–32 %28–35 %68–75 %
Bar/Kneipe18–25 %25–35 %75–82 %
Catering32–40 %30–40 %60–68 %

Wenn Ihre Zahlen deutlich außerhalb dieser Spannen liegen, wird es Fragen geben. Nicht in jedem Fall bedeutet das ein Problem — aber Sie müssen erklären können, warum. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Wareneinsatzquoten-Richtwerte nach Betriebsart hilft Ihnen, Ihre Zahlen einzuordnen.

Die Kasse: Wo 60 % der Probleme entstehen

TSE-Pflicht: Was Sie haben müssen

Seit dem 1. Januar 2020 braucht jede elektronische Registrierkasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Alles zu TSE-Kosten, Hardware vs. Cloud und steuerlicher Absetzbarkeit finden Sie im separaten Ratgeber. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Kassen beim Finanzamt gemeldet sein (Kassenmeldepflicht, § 146a Abs. 4 AO). Mit der dauerhaften 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen ab 2026 ist die korrekte Steuersatz-Zuordnung im Kassensystem besonders wichtig.

AnforderungPflicht seitStrafe bei Verstoß
TSE in der Kasse01.01.2020Bis zu 25.000 € Bußgeld pro Kasse
Kassenmeldung beim Finanzamt01.01.2025 (Frist: 31.07.2025)Bußgeld + erhöhtes Prüfungsrisiko
Belegausgabepflicht01.01.2020Bußgeld + Verdacht auf Manipulationsabsicht
GoBD-konforme VerfahrensdokumentationLaufendBuchführung kann verworfen werden

Was die GoBD von Ihnen verlangen

GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Klingt sperrig. Bedeutet:

GoBD-AnforderungWas es praktisch heißt
NachvollziehbarkeitJeder Geschäftsvorfall muss lückenlos dokumentiert sein
VollständigkeitAlle Einnahmen und Ausgaben erfasst — keine Lücken, keine nachträglichen Änderungen
RichtigkeitDie Aufzeichnungen müssen stimmen (klingt selbstverständlich, wird aber geprüft)
Zeitgerechte ErfassungBareinnahmen sofort (= am Tag des Geschäftsvorfalls)
OrdnungSystematische Ablage — der Prüfer muss sich zurechtfinden
UnveränderbarkeitEinmal gebucht, nicht mehr löschbar. Korrekturen nur durch Storno mit Begründung

Die Verfahrensdokumentation: Das Dokument, das fast niemand hat

Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation für Ihre Kasse. Sie beschreibt, wie Ihr Kassensystem funktioniert, wer Zugang hat, wie Stornos ablaufen und wie die Daten gesichert werden. Ohne diese Dokumentation ist Ihre Kassenführung formell nicht GoBD-konform — selbst wenn die Kasse selbst einwandfrei funktioniert.

Mindestinhalt der Verfahrensdokumentation:

AbschnittInhalt
Allgemeine BeschreibungKassentyp, Hersteller, Softwareversion, TSE-Zertifikatsnummer
AnwenderdokumentationWer bedient die Kasse? Berechtigungsstufen (Kellner, Geschäftsführer)
Technische SystemdokumentationWie werden Daten gespeichert? Wo liegt das Backup?
BetriebsdokumentationTäglicher Ablauf: Tagesbeginn, Schichtwechsel, Tagesabschluss
StornoverfahrenWer darf stornieren? Wie wird ein Storno dokumentiert?
DatensicherungWie oft? Wo? Wer ist verantwortlich?
ÄnderungshistorieWann wurde die Software aktualisiert? Wann die Artikelstammdaten geändert?

Praxistipp: Die meisten Kassenhersteller (Gastrofix, orderbird, ready2order) bieten Vorlagen für die Verfahrensdokumentation an. Fragen Sie Ihren Anbieter — oder lassen Sie sie vom Steuerberater erstellen (300–800 €, einmalig).

Die Kassennachschau: Was passiert — Schritt für Schritt

Ablauf

SchrittWas passiertIhre Pflicht
1. AnkündigungKeine. Der Prüfer kommt unangekündigtDienstausweis prüfen, kooperieren
2. KassensturzBargeld in der Lade wird gezähltKasse nicht vorher öffnen oder verändern
3. KassenabgleichBargeld vs. Kassenbericht/Z-BerichtDifferenz erklären können
4. TSE-PrüfungIst die TSE aktiv? Zertifikat vorhanden?TSE-Zertifikat griffbereit haben
5. Storno-CheckStornoquote, Gründe für StornosJeder Storno muss dokumentiert und begründet sein
6. TagesabschlüsseZ-Berichte der letzten TageLückenlos, mit Datum und Uhrzeit
7. BewirtungsnachweiseStichprobe: Stimmen die Belege?Bewirtungsbelege vollständig ausgefüllt
8. ErgebnisAlles okay → Protokoll → Ende. Mängel → kann in Betriebsprüfung übergehenProtokoll lesen, Einwände sofort vorbringen

Kassendifferenzen: Was akzeptabel ist — und was nicht

DifferenzBewertungKonsequenz
±5 €Normal (Wechselgeld-Rundung)Keine
±5–20 €Auffällig, aber erklärbarDokumentieren, Ursache suchen
±20–50 €ProblematischPrüfer wird nachfragen, Muster suchen
>50 €SchwerwiegendKann sofort in Betriebsprüfung münden

Tipp: Führen Sie ein Zählprotokoll — jeden Abend bei Kassenschluss. 5 Minuten Aufwand, aber der beste Beweis, dass Ihre Kasse stimmt.

Das Zählprotokoll

Datum: ___________  Schicht: ___________

Münzen:
  1 Cent  × ___ = _____ €
  2 Cent  × ___ = _____ €
  5 Cent  × ___ = _____ €
 10 Cent  × ___ = _____ €
 20 Cent  × ___ = _____ €
 50 Cent  × ___ = _____ €
  1 Euro  × ___ = _____ €
  2 Euro  × ___ = _____ €

Scheine:
   5 €  × ___ = _____ €
  10 €  × ___ = _____ €
  20 €  × ___ = _____ €
  50 €  × ___ = _____ €
 100 €  × ___ = _____ €
 200 €  × ___ = _____ €

Bargeld-Istbestand:    _______ €
Kassenbestand lt. Kasse: _______ €
Differenz:             _______ €
Wechselgeld für morgen: _______ €
Abzuführender Betrag:  _______ €

Unterschrift: ________________

Die häufigsten Fehler — und was sie kosten

1. Keine täglichen Z-Berichte

Der Z-Bericht (Tagesabschlussbericht) muss jeden Tag erstellt werden — auch an umsatzlosen Tagen (dann mit 0 €). Fehlende Z-Berichte = Lücke in der Kassenführung = Buchführung angreifbar.

Kosten: Hinzuschätzung möglich. Bei drei fehlenden Z-Berichten im Monat schätzt der Prüfer den Umsatz für diese Tage — in der Regel über dem tatsächlichen Umsatz.

2. Zu viele Stornos ohne Begründung

Eine Stornoquote über 5 % fällt auf. Über 10 % wird hinterfragt. Jeder Storno braucht einen Grund — und der muss nachvollziehbar sein.

StornoquoteBewertung
<2 %Unauffällig
2–5 %Normal für Gastronomie
5–10 %Auffällig — Gründe dokumentieren
>10 %Verdacht auf Kassenmissbrauch

Typische Stornogründe (akzeptiert): Gast ändert Bestellung, Fehlbuchung (falscher Artikel), Reklamation. Verdächtige Muster: Stornos immer nach Kassenschluss, Stornos nur durch eine Person, Stornos ohne neuen Bon.

3. Bewirtungsbelege fehlen oder sind unvollständig

Wenn Gäste Bewirtungsbelege anfordern, müssen diese korrekt ausgefüllt sein. Der Prüfer kann auch bei Ihren Gästen nachfragen — oder deren Steuerberater kontaktieren, um den Beleg abzugleichen.

Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg:

  • Name und Anschrift des Restaurants
  • Datum und Uhrzeit
  • Auflistung aller Speisen und Getränke mit Einzelpreisen
  • Gesamtbetrag (brutto)
  • Zahlungsart
  • Maschinell erstellter Bon (handschriftlich reicht nicht)

4. Wareneinsatz passt nicht zum Umsatz

Der Prüfer rechnet: Sie haben 120.000 € Waren eingekauft. Bei einer Wareneinsatzquote von 30 % müssten Sie 400.000 € Umsatz gemacht haben. Sie haben aber nur 340.000 € gemeldet. Differenz: 60.000 €. Das bedeutet entweder 60.000 € nicht verbuchter Umsatz — oder 18.000 € weggeworfene Ware ohne Dokumentation.

Gegenmittel: Standardisierte Rezepturen mit Mengenangaben und Einkaufspreisen. Wenn der Prüfer sehen kann, dass Ihr Wareneinsatz pro Gericht belegt ist, hat er weniger Ansatzpunkte für eine Schätzung.

5. Offene Ladenkasse ohne täglichen Kassenbericht

Eine offene Ladenkasse (Geldschublade ohne Elektronik) ist legal — aber extrem prüfungsanfällig. Sie müssen jeden Tag einen retrograden Kassenbericht erstellen: Kassenendbestand zählen, minus Wechselgeld, minus Kassenanfangsbestand = Tageseinnahme.

Wenn Sie das nicht lückenlos dokumentieren können, wird die Buchführung verworfen. Und der Prüfer schätzt. Nach oben.

Was eine Hinzuschätzung kostet

Wenn der Prüfer Mängel findet, kann er den Umsatz schätzen. In der Praxis heißt das fast immer: mehr Umsatz, als Sie gemeldet haben.

Rechenbeispiel: 10 % Hinzuschätzung

PositionBetrag
Gemeldeter Jahresumsatz380.000 €
Hinzuschätzung (10 %)+38.000 €
USt-Nachzahlung (19 % auf 38.000 €)7.220 €
Einkommensteuer-Nachzahlung (ca. 35 % auf 38.000 €)13.300 €
Gewerbesteuer-Nachzahlung (ca. 14 %)5.320 €
Nachzahlungszinsen (1,8 % p.a., 3 Jahre)ca. 1.400 €
Steuerberater-Mehrkosten (Rechtsbehelfe)2.000–5.000 €
Gesamtkosten der Hinzuschätzung29.240–32.240 €

Bei einer Gewinnmarge von 5 % (19.000 € Jahresgewinn) ist die Hinzuschätzung anderthalb Jahresgewinne. Und das Finanzamt prüft in der Regel drei Jahre auf einmal. Wer seine BWA monatlich liest und versteht und daraus ein systematisches Controlling mit Kennzahlen aufbaut, erkennt solche Risiken früh — bevor der Prüfer sie findet.

Wie Sie sich vorbereiten — ohne Panik

Der monatliche Selbst-Check (30 Minuten)

PrüfpunktSollAktion bei Abweichung
Z-Berichte vollständig?Jeden Tag einerFehlende Tage: 0-€-Bericht nacherstellen (mit Begründung)
Kassendifferenzen >20 €?KeineUrsache suchen, dokumentieren
Stornoquote<5 %Auffällige Stornos nachvollziehen
TSE aktiv?Grünes Licht / keine FehlermeldungSofort Kassenhersteller kontaktieren
Zählprotokolle unterschrieben?Jeden TagNachholen (aber nicht rückdatieren!)
Wareneinsatz plausibel?25–35 % (je nach Betriebsart)Abweichungen analysieren
Bewirtungsbelege korrekt?Stichprobe: 5 Belege prüfenSchulung für Service-Personal

Unterlagen, die griffbereit sein müssen

UnterlageAufbewahrungsfristWo aufbewahren
Z-Berichte / Tagesabschlüsse10 JahreDigital (Backup!) + Papier-Ordner
Eingangsrechnungen (Lieferanten)10 JahreDigital + Ordner nach Lieferant
Verfahrensdokumentation KasseSolange die Kasse in Betrieb istNeben der Kasse (Ordner) + digital
TSE-ZertifikatSolange die Kasse in Betrieb istNeben der Kasse
Kassenmeldung (Bestätigung)10 JahreDigital
Personalunterlagen (Arbeitszeiten, Verträge)Bis 2 Jahre nach AusscheidenPersonalordner
Inventurlisten10 JahreDigital + Ordner
Rezepturen / KalkulationenEmpfohlen: dauerhaftDigital

Diese Woche noch umsetzen

  • Prüfen Sie: Haben Sie eine Verfahrensdokumentation für Ihre Kasse? Wenn nicht: Vorlage beim Kassenhersteller anfordern oder vom Steuerberater erstellen lassen
  • Führen Sie ab heute ein Zählprotokoll — jeden Abend, mit Unterschrift, 5 Minuten Aufwand
  • Prüfen Sie Ihre Stornoquote der letzten drei Monate: Wie hoch ist sie? Gibt es auffällige Muster?
  • Ist Ihre Kasse beim Finanzamt gemeldet (Kassenmeldepflicht seit 01.01.2025)? Wenn nicht: sofort nachholen über ELSTER
  • Berechnen Sie Ihre Wareneinsatzquote der letzten drei Monate und vergleichen Sie mit den Richtwerten Ihrer Betriebsart

KitchenCost dokumentiert den Wareneinsatz pro Rezept — mit exakten Mengen und Einkaufspreisen. Wenn der Prüfer wissen will, warum Ihr Wareneinsatz bei 32 % liegt und nicht bei 28 %, können Sie es belegen: Zutat für Zutat, Rezept für Rezept. Das ist besser als jede Erklärung. Kostenlos im App Store.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft wird ein Gastronomiebetrieb vom Finanzamt geprüft?

Statistisch alle 5–15 Jahre bei Kleinbetrieben (Umsatz unter 900.000 €), alle 3–8 Jahre bei Mittelbetrieben. Die Gastronomie ist aber eine sogenannte Bargeldbranche und wird überdurchschnittlich häufig geprüft. Seit 2018 gibt es zusätzlich die unangekündigte Kassennachschau (§ 146b AO) — die kann jederzeit und ohne Vorwarnung stattfinden, auch mehrmals im Jahr.

Was ist eine Kassennachschau und wie läuft sie ab?

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung Ihrer Kasse durch das Finanzamt, eingeführt 2018 (§ 146b AO). Der Prüfer kommt ohne Vorwarnung während der Geschäftszeiten, zeigt seinen Dienstausweis und darf sofort die Kasse prüfen: Kassensturz (Bargeld zählen und mit Kassenbericht vergleichen), TSE-Zertifikat prüfen, Tagesabschlüsse der letzten Tage einsehen, Stornierungen und Bediener-Statistiken ansehen. Die Kassennachschau dauert 1–3 Stunden. Wenn alles in Ordnung ist, geht der Prüfer. Wenn nicht, kann sie direkt in eine vollständige Betriebsprüfung übergehen.

Was ist die TSE-Pflicht und gilt sie für alle Kassen?

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Die TSE speichert jeden Geschäftsvorfall manipulationssicher und erstellt einen kryptographischen Signaturcode. Seit 1. Januar 2025 müssen alle Kassensysteme zudem beim Finanzamt gemeldet sein (Kassenmeldepflicht). Offene Ladenkassen (einfache Geldschubladen ohne Elektronik) sind weiterhin erlaubt, aber erfordern tägliche Kassenberichte und sind bei Prüfungen besonders unter der Lupe.

Was passiert, wenn die Kassenführung bei der Betriebsprüfung beanstandet wird?

Bei Mängeln in der Kassenführung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen — in der Regel nach oben. Hinzuschätzungen von 5–15 % auf den Umsatz sind keine Seltenheit. Bei einem Jahresumsatz von 400.000 € und einer Hinzuschätzung von 10 % sind das 40.000 € zusätzlicher Umsatz, auf den Sie Umsatzsteuer (7.600 €), Einkommensteuer und Gewerbesteuer nachzahlen müssen. Dazu kommen Zinsen (6 % p.a. seit 2022: 1,8 % p.a.) und mögliche Verspätungszuschläge. In schweren Fällen droht ein Steuerstrafverfahren.

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